AXA VA6-900-UA, Prem Zahn-UA: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VA6-900-UA, Prem Zahn-UA: Leistungen und Tarifoptionen
Der offene Unisex-Tarif VA6-900-UA der AXA Krankenversicherung AG bietet umfassende Zahnleistungen mit besonderem Fokus auf hochwertige Versorgung. Mit einer 90%-Erstattung für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate), 100% für Zahnbehandlung und GOÄ-Sätzen über dem Höchstsatz auch im ambulanten und stationären Bereich positioniert sich dieser Tarif als Premium-Option für Versicherte mit hohen Ansprüchen an die Dentalversorgung. Das Einzelzimmer und die Chefarztbehandlung im Krankenhaus unterstreichen die gehobene Leistungsausstattung.
Eine der Stärken dieses offenen Tarifs liegt in seiner aktiven Ausrichtung auf den Neukunden-Markt: Die offene Position bedeutet eine stabile Altersstruktur und eine ausgeglichene Versichertengemeinschaft, was tendenziell eine moderate Beitragsentwicklung begünstigt. Für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers eröffnet sich zusätzlich die Option eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um möglicherweise günstigere Alternativtarife bei gleichwertigen oder besseren Leistungen zu nutzen, ohne dass ein Versichererwechsel erforderlich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, ob dieser AXA PKV-Tarif optimal zu Ihrer Situation passt oder welche Optimierungsmöglichkeiten bestehen.
Basismerkmale
VA6-900-UA: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
VA6-900-UA: Erstattet werden
- Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehstärke:
a) für Einstärkengläser bis 6 Dioptrien max. 300,-EUR und bei stärkerer Fehlsichtigkeit max. 600,-EUR
b) für Mehrstärkengläser bis 6 Dioptrien max. 700,-EUR und bei stärkerer Fehlsichtigkeit max. 1.000,-EUR
- Laser(Lasik)-Operationen.
VA6-900-UA: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
VA6-900-UA: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall bezogen wird oder
- es sich um orthopädische Schuhzurichtungen, Schuheinlagen, Bandagen handelt oder
- es sich um Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.
Sonst werden 75% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 120,-EUR für Bettnässertherapiegerät
- 150,-EUR für Tens-/EMS-Geräte
- 200,-EUR für Allergikerbettwäsche
- 520,-EUR für Perücken
- 600,-EUR für Bewegungsschienen
- 1.450,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
- 2.450,-EUR für elektronische Lesegeräte
- pro orthopädischem Schuh 25,-EUR Selbstbeteiligung
- 4 Paar Einlagen pro Kalenderjahr.
VA6-900-UA: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
VA6-900-UA: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
VA6-900-UA: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
VA6-900-UA: Privatarztbehandlung.
VA6-900-UA: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
VA6-900-UA: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Prem Zahn-UA: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
Prem Zahn-UA: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 90%.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Prem Zahn-UA: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 2.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 6.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 8.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Prem Zahn-UA: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



