AXA VA6-U, Prem Zahn-U: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VA6-U, Prem Zahn-U im Überblick
Der AXA VA6-U, Prem Zahn-U ist ein offener Unisex-Tarif der Neuen Welt ohne Selbstbehalt, der sich durch umfassende ambulante und stationäre Leistungen auszeichnet. Die GOÄ-Erstattung erfolgt über die Höchstsätze hinaus, wobei Privatärzte ohne Leistungsbegrenzung behandeln dürfen. Im stationären Bereich garantiert dieser Tarif Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung. Die spezialisierte Zahnkomponente Prem Zahn-U deckt Zahnbehandlung mit 100% und Zahnersatz mit 90% ab - eine der stärksten Positionen im Markt. Hinzu kommen umfangreiche Wahlleistungen wie Psychotherapie (30 Sitzungen zu 100%, danach 80%), Sehhilfen bis 1.000 EUR und ein offener Hilfsmittelkatalog.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann auch bei diesem Premium-Tarif sinnvoll sein, wenn sich die individuelle Situation ändert. Versicherte, die diesen Tarif derzeit nutzen, können in einen anderen Tarif desselben Versicherers wechseln und häufig von Beitragsvergünstigung profitieren, während bestehende Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig übernommen werden. Der offene Status des Tarifs führt zu einer stabilen Risikogemeinschaft mit ausgeglichener Altersstruktur - ein Vorteil bei der Beitragsentwicklung.
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Basismerkmale
VA6-U: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
VA6-U: Erstattet werden
- Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehstärke:
a) für Einstärkengläser bis 6 Dioptrien max. 300,-EUR und bei stärkerer Fehlsichtigkeit max. 600,-EUR
b) für Mehrstärkengläser bis 6 Dioptrien max. 700,-EUR und bei stärkerer Fehlsichtigkeit max. 1.000,-EUR
- Laser(Lasik)-Operationen.
VA6-U: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
VA6-U: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall bezogen wird oder
- es sich um orthopädische Schuhzurichtungen, Schuheinlagen, Bandagen handelt oder
- es sich um Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.
Sonst werden 75% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 120,-EUR für Bettnässertherapiegerät
- 150,-EUR für Tens-/EMS-Geräte
- 200,-EUR für Allergikerbettwäsche
- 520,-EUR für Perücken
- 600,-EUR für Bewegungsschienen
- 1.450,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
- 2.450,-EUR für elektronische Lesegeräte
- pro orthopädischem Schuh 25,-EUR Selbstbeteiligung
- 4 Paar Einlagen pro Kalenderjahr.
VA6-U: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
VA6-U: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
VA6-U: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
VA6-U: Privatarztbehandlung.
VA6-U: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
VA6-U: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Prem Zahn-U: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
Prem Zahn-U: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 90%.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Prem Zahn-U: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 2.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 6.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 8.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Prem Zahn-U: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



