AXA VA6-UA, Komfort Zahn-UA: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VA6-UA, Komfort Zahn-UA im Überblick
Die AXA VA6-UA mit der Zahnzusatzversicherung Komfort Zahn-UA ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt ohne Selbstbehalt, der Versicherte mit umfassenden Leistungen in der Zahn- und Allgemeinmedizin ausstattet. Der Tarif erstattet ambulante und stationäre Behandlungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, bietet Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung und zahlt 75 Prozent für Zahnersatz. Mit Psychotherapie (30 Sitzungen zu 100 Prozent), offenem Hilfsmittelkatalog, Sehhilfen bis 1.000 Euro und Naturheilverfahren positioniert sich dieser Tarif als Premium-Lösung für Bestandskunden und Neuzugänge.
Der offene Status und die stabilen Altersstrukturen der neuen Welt sprechen für moderatere Beitragsanpassungen. Für bestehende Versicherte derselben Versicherungsgesellschaft entsteht durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in vielen Fällen die Möglichkeit, kostengünstigere Alternativen zu finden und trotzdem Altersrückstellungen mitzunehmen. Die konkrete Machbarkeit hängt von der individuellen Situation und dem Zieltarif ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Optimierungen im AXA PKV-Tarif möglich sind.
Basismerkmale
VA6-UA: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
VA6-UA: Erstattet werden
- Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehstärke:
a) für Einstärkengläser bis 6 Dioptrien max. 300,-EUR und bei stärkerer Fehlsichtigkeit max. 600,-EUR
b) für Mehrstärkengläser bis 6 Dioptrien max. 700,-EUR und bei stärkerer Fehlsichtigkeit max. 1.000,-EUR
- Laser(Lasik)-Operationen.
VA6-UA: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
VA6-UA: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall bezogen wird oder
- es sich um orthopädische Schuhzurichtungen, Schuheinlagen, Bandagen handelt oder
- es sich um Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.
Sonst werden 75% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 120,-EUR für Bettnässertherapiegerät
- 150,-EUR für Tens-/EMS-Geräte
- 200,-EUR für Allergikerbettwäsche
- 520,-EUR für Perücken
- 600,-EUR für Bewegungsschienen
- 1.450,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
- 2.450,-EUR für elektronische Lesegeräte
- pro orthopädischem Schuh 25,-EUR Selbstbeteiligung
- 4 Paar Einlagen pro Kalenderjahr.
VA6-UA: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
VA6-UA: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
VA6-UA: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
VA6-UA: Privatarztbehandlung.
VA6-UA: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
VA6-UA: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Komfort Zahn-UA: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Komfort Zahn-UA: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 85% erstattet, danach zu 75%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Komfort Zahn-UA: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Komfort Zahn-UA: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



