AXA VA6-UA, Kompakt Zahn-UA: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VA6-UA, Kompakt Zahn-UA im Überblick
Der AXA VA6-UA ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt mit umfassender Leistungsabdeckung und attraktiven Vergünstigungen für Versicherte, die wertvolle Prävention und solide zahnmedizinische Versorgung schätzen. Mit null Euro Selbstbehalt, Privatarztbehandlung in Einbettzimmern, GOÄ-Leistungen über den Höchstsätzen hinaus und 100% Erstattung für zahnärztliche Behandlungen positioniert sich dieser Tarif als bodenständige Vollkaskooption ohne Kostenfalle.
Für Bestandsversicherte desselben Versicherers bietet der interne Tarifwechsel nach §204 VVG häufig eine Gelegenheit, Beitragsentwicklungen zu managen und möglicherweise kostengünstigere Alternativen mit vergleichbaren Leistungen zu identifizieren. Als offener Tarif profitiert die VA6-UA-Risikogemeinschaft von aktiver Neukundenakquisition, was tendenziell zu moderateren Beitragssteigerungen führt als in geschlossenen Kollektiven.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Optimierungspotenziale für Ihren AXA PKV-Tarif.
Basismerkmale
VA6-UA: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
VA6-UA: Erstattet werden
- Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehstärke:
a) für Einstärkengläser bis 6 Dioptrien max. 300,-EUR und bei stärkerer Fehlsichtigkeit max. 600,-EUR
b) für Mehrstärkengläser bis 6 Dioptrien max. 700,-EUR und bei stärkerer Fehlsichtigkeit max. 1.000,-EUR
- Laser(Lasik)-Operationen.
VA6-UA: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
VA6-UA: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall bezogen wird oder
- es sich um orthopädische Schuhzurichtungen, Schuheinlagen, Bandagen handelt oder
- es sich um Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.
Sonst werden 75% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 120,-EUR für Bettnässertherapiegerät
- 150,-EUR für Tens-/EMS-Geräte
- 200,-EUR für Allergikerbettwäsche
- 520,-EUR für Perücken
- 600,-EUR für Bewegungsschienen
- 1.450,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
- 2.450,-EUR für elektronische Lesegeräte
- pro orthopädischem Schuh 25,-EUR Selbstbeteiligung
- 4 Paar Einlagen pro Kalenderjahr.
VA6-UA: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
VA6-UA: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
VA6-UA: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
VA6-UA: Privatarztbehandlung.
VA6-UA: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
VA6-UA: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Kompakt Zahn-UA: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Kompakt Zahn-UA: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet (70%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 70% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Kompakt Zahn-UA: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Kompakt Zahn-UA: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



