AXA VAIP-2-N NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VAIP-2-N NW - Steckbrief
Der AXA VAIP-2-N NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt, der sich durch einen vollständigen Verzicht auf Selbstbehalt auszeichnet. Versicherte profitieren von bis zu 3,5-facher GOÄ-Erstattung im ambulanten Bereich, bis zu 75% Zahnersatz und umfassenden Leistungen wie 20 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, 307 Euro Sehhilfen alle 24 Monate sowie Naturheilverfahren nach schulmedizinischem Maßstab. Im stationären Bereich gelten Regelleistungen und Belegarztbehandlung ebenfalls bis 3,5-fach GOÄ, mit Psychotherapie eingeschlossen. Der Tarif befindet sich allerdings nicht mehr im offenen Vertrieb.
Als geschlossener Neuwelt-Tarif ist der AXA VAIP-2-N NW für externe Neukunden nicht mehr zugänglich; bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin von diesem Tarif profitieren oder optimierte Alternativen prüfen. Geschlossene Tarife wie dieser erleben häufig Beitragserhöhungen, wenn sich die Risikogemeinschaft schrumpfend entwickelt. Ein strategischer Wechsel zu einem besser kalkulierten offenen oder jüngeren Bestandstarif kann in vielen Fällen zu moderateren Prämienentwicklungen führen, während Altersrückstellungen teilweise übernommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein AXA PKV-Tarif-Wechsel für Ihre Situation sinnvoll ist und welche Alternativen verfügbar sind.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
307,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 75% erstattet
- Prophylaxe wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Ist bei Zahnersatz, Parodontosebehandlung oder Kieferorthopädie erforderlich.



