AXA Vision1-3000 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA Vision1-3000 NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif Vision1-3000 NW der AXA Krankenversicherung AG ist ein Premium-Tarif der neuen Welt mit signifikanten Leistungsmerkmalen: GOÄ-Erstattung über Höchstsätze (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, über den Regelsatz hinaus in medizinisch begründeten Fällen), Privatarztbehandlung mit Chefarzt-Option im Einbettzimmer, und eine großzügige Zahnersatz-Abdeckung von 85 Prozent. Mit einem Selbstbehalt von 3.000 Euro jährlich richtet sich dieser Tarif an Versicherte mit hohem Kostenbewusstsein, die bei Behandlungen nicht monatlich belastet sein möchten.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG wird besonders für Versicherte des Vision1-3000 NW relevant, deren Risikogemeinschaft schrumpft und deren Beiträge absehbar steigen. Da dieser Tarif geschlossen ist, vergrößert sich die demografische Last kontinuierlich auf das verbleibende Versichertenkollektiv. Häufig lassen sich durch einen Wechsel zu einem günstigeren Tarif innerhalb der AXA-Produktfamilie Einsparungen erzielen, ohne dass Versicherte wesentliche Leistungen aufgeben müssen; in vielen Fällen können Altersrückstellungen vollständig übernommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bietet Ihnen Klarheit, ob ein Tarifwechsel für Ihren AXA PKV-Tarif sinnvoll ist.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
500,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.
- 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
- 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 2.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 6.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 8.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



