AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 4.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz nach Zusage darüber
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Versicherungsfall

AXA Vision1-4500 NW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif Vision1-4500 NW der AXA verbindet eine beeindruckende Leistungsbreite mit gezieltem Kostenmanagement. Mit einem Selbstbehalt von 4.500 Euro im Jahr profitieren Versicherte von Erstattungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz bei ambulanten Leistungen, von Privatarztbehandlung im Krankenhaus und Einbettzimmer-Garantie. Die Zahnersatzquote von 85 Prozent und 100% Zahnbehandlung runden ein solides Leistungsprofil ab. Dieser Tarif der neuesten Generation (Neue Welt) hat sich für risikobewusste Versicherte mit höherer Rücklagenfähigkeit etabliert.

Interne Tarifwechsel nach §204 VVG bieten häufig eine realistische Optimierungschance: Versicherte des gleichen AXA-Konzerns können in günstigere Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen wechseln, ohne zunächst in die klassische Beitragserhöhungsfalle zu tappen. Als geschlossener Bestandstarif mit schrumpfendem Versichertenkollektiv ist der Vision1-4500 NW allerdings längerfristig mit Beitragsdruck konfrontiert, den nur ein strategischer Tarifwechsel entlasten kann.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die optimale Wechselstrategie im AXA PKV-Tarif zu finden.

Basismerkmale

Selbstbehalt4.500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

500,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.

Psychotherapie
  • 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
  • 80% ab der 31. Sitzung
  • 70% ab der 61. Sitzung.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.

Keine Kürzung bei

  • orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
  • Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
  • bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.

Leihe ist möglich.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie
  • 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
  • 80% ab der 31. Sitzung
  • 70% ab der 61. Sitzung.
Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
85 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 2.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 6.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 8.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 10.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: Vision1-4500 NW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bestandstarif: Was bedeutet das für Versicherte?

Der Vision1-4500 NW nimmt keine neuen Versicherten von außen auf. Das bedeutet für bestehende AXA-Kunden jedoch nicht automatisch eine Sackgasse: Mit dem internen Tarifwechsel nach §204 VVG können Sie innerhalb der AXA in modernere, häufig günstigere Tarife wechseln. Da sich das Versichertenkollektiv schrittweise verkleinert und die Altersstruktur altert, steigt der Beitragsdruck schneller als in offenen Tarifen. Ein strategischer Wechsel zu einem jüngeren, offenen Tarif oder zu einem anderen geschlossenen Tarif mit besserer Risikoverteilung kann erhebliche Ersparnisse bringen.

Geschlossene Tarife werden von Versicherern oft aus dem aktiven Verkauf zurückgezogen, erscheinen nicht mehr in modernen Tarifvergleichen und geraten aus dem öffentlichen Fokus. Genau hier hilft die Expertise: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarife und kann gezielt Wechselziele empfehlen, die zur individuellen Situation passen und finanzielle Entlastung bieten.

Tarifwechsel im Vision1-4500 NW: Ihre Chancen auf bessere Konditionen

Ein interner Tarifwechsel innerhalb der AXA ist der Regelfall und unterliegt keiner erneuten Gesundheitsprüfung - in vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden. Allerdings gilt: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren Vision1-4500 NW-Vertrag und findet die beste Wechseloption für Ihre Lebenssituation. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine konkrete, auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung. Jetzt anmelden und lassen Sie sich von unserem Experten beraten.

Beitragserhöhung im Vision1-4500 NW: Handlungsoptionen

Der Vision1-4500 NW ist als Neue-Welt-Tarif grundsätzlich moderner strukturiert als Alte-Welt-Tarife, wird aber als geschlossener Bestandstarif dennoch mit überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen konfrontiert. Die Ursache liegt in der schrumpfenden Risikogemeinschaft: Während neue offene Tarife laufend Neukunden aufnehmen, stagniert das Versichertenkollektiv des Vision1-4500 NW. Gleichzeitig steigen die medizinischen Kosten sektor- und altersstrukturbedingt an - ein Automatismus, den kein Tarif aufhalten kann.

Eine Beitragserhöhung ist für viele Versicherte der Anstoß für ein grundlegendes Neudenken. Der §204 VVG Tarifwechsel ermöglicht es, dieser Spirale zu entkommen: Durch einen Wechsel zu einem besseren Tarif desselben Versicherers - möglicherweise mit völlig anderem Leistungsprofil und günstigerem Einstiegsbeitrag - lässt sich die Beitragsbelastung oft senken. Den aktuellen Trend der Beitragserhöhungen bei der AXA können Sie im Beitragserhöhungs-Chart überprüfen und mit Ihrem persönlichen Tarif vergleichen. Lassen Sie sich jetzt von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse beraten: Jetzt anmelden für einen verbindlichen Wechselvorschlag.

Häufige Fragen zum AXA Vision1-4500 NW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz und darüber hinaus in medizinisch begründeten Fällen. Psychotherapie wird mit bis zu 30 Sitzungen vollständig übernommen, ab der 31. Sitzung 80 Prozent. Sehhilfen werden mit bis zu 500 Euro je 2 Versicherungsjahre erstattet. Stationär garantiert der Tarif Privatarztbehandlung und Einbettzimmer. Bei Zahnbehandlung erhalten Versicherte 100 Prozent Erstattung, für Zahnersatz 85 Prozent (mit Bonusregelung bis 90%), Kieferorthopädie zu 90 Prozent. Zahnleistungen sind auf 10.000 Euro innerhalb von 5 Jahren begrenzt.
Der Vision1-4500 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif - neue Kundinnen und Kunden können nicht mehr in diesen Tarif einsteigen. Das führt zu einer schrumpfenden und überalternden Risikogemeinschaft, die mit überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen rechnen muss. Für Bestandsversicherte der AXA eröffnet sich jedoch eine Chance: Über den internen Tarifwechsel nach §204 VVG können Sie in modernere, teils deutlich günstigere Tarife wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 4.500 Euro pro Versicherungsjahr und zählt zu den höheren im PKV-Markt. Er wirkt pro Versicherungsfall, unabhängig davon, ob Sie ambulante oder stationäre Leistungen in Anspruch nehmen. Diese hohe Eigenverantwortung ist typisch für Premium-Tarife mit starker Leistungsgarantie; Versicherte mit geringerem Leistungsbedarf können durch einen Wechsel zu niedrigerem Selbstbehalt sparen.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist jederzeit möglich. In vielen Fällen ist ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung realisierbar und Ihre bestehenden Altersrückstellungen können teilweise oder vollständig mitgenommen werden. Allerdings gilt: Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger nach Prüfung Ihres Vertrags beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert die Antwort.
Die Antwort hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihrem Leistungsbedarf ab. Der Vision1-4500 NW richtet sich mit seinem hohen Selbstbehalt von 4.500 Euro an Versicherte mit hohem Einkommen und niedriger Inanspruchnahmewahrscheinlichkeit - wenn sich Ihre Situation geändert hat (mehr ärztliche Besuche, medikamentöse Dauertherapie), kann ein Wechsel zu niedrigerem Selbstbehalt sinnvoll sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, welcher Tarif zur aktuellen Situation passt und wie viel Sie sparen können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert