AXA Vision1-4500 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA Vision1-4500 NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif Vision1-4500 NW der AXA verbindet eine beeindruckende Leistungsbreite mit gezieltem Kostenmanagement. Mit einem Selbstbehalt von 4.500 Euro im Jahr profitieren Versicherte von Erstattungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz bei ambulanten Leistungen, von Privatarztbehandlung im Krankenhaus und Einbettzimmer-Garantie. Die Zahnersatzquote von 85 Prozent und 100% Zahnbehandlung runden ein solides Leistungsprofil ab. Dieser Tarif der neuesten Generation (Neue Welt) hat sich für risikobewusste Versicherte mit höherer Rücklagenfähigkeit etabliert.
Interne Tarifwechsel nach §204 VVG bieten häufig eine realistische Optimierungschance: Versicherte des gleichen AXA-Konzerns können in günstigere Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen wechseln, ohne zunächst in die klassische Beitragserhöhungsfalle zu tappen. Als geschlossener Bestandstarif mit schrumpfendem Versichertenkollektiv ist der Vision1-4500 NW allerdings längerfristig mit Beitragsdruck konfrontiert, den nur ein strategischer Tarifwechsel entlasten kann.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die optimale Wechselstrategie im AXA PKV-Tarif zu finden.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
500,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.
- 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
- 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 2.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 6.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 8.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



