AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA Vision 1 AW im Detail

Der AXA Vision 1 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Altwelt-Generation mit einer moderaten Selbstbeteiligung von 250 EUR pro Jahr. Der Tarif richtet sich an Bestandsversicherte der AXA, die Premium-Leistungen mit hohem Komfort suchen: Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung, GOÄ-Höchstsätze bis zum 3,5-fachen für ärztliche Leistungen, umfassende Zahnversorgung mit 80% Zahnersatz und 90% Kieferorthopädie, sowie erweiterte Wahlleistungen wie Psychotherapie und Naturheilverfahren.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für viele Versicherte dieses Tarifs eine sinnvolle Optimierungsmöglichkeit darstellen: Geschlossene Tarife wie der Vision 1 AW verändern ihre Risikogemeinschaft durch fehlende Neuzugänge, was häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. In vielen Fällen sind günstigere Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen verfügbar, ohne dass bestehende Altersrückstellungen verloren gehen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret auf, welche Wechseloptionen und Einsparpotenziale für Ihre Situation im AXA-Portfolio vorhanden sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft dabei auch geschlossene Altverträge, die in der Öffentlichkeit oft nicht mehr sichtbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, Leibbinden, orthopädische Stützapparate und Kunstglieder. Rollstühle, Sauerstoffkonzentratoren und Herz- und Atemmonitore werden zur Verfügung gestellt.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung für den Versicherten wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, ein Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz, Funktionsanalyse und Funktionstherapie erforderlich, sonst Erstattung zu 25% (auch für Zahnersatz bei Unfall).

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: Vision 1 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bestandstarif mit Premium-Standard

Der Vision 1 AW nimmt seit seiner Schließung keine neuen, externen Versicherten mehr auf. Das ist typisch für ältere Tarife der Altwelt, die schrittweise ins Bestandsmanagement übergingen. Diese Schließung führt zu zwei Effekten: Die Risikogemeinschaft schrumpft, da Versicherte altern und ausscheiden, ohne dass Jüngere hinzukommen. Dadurch verteilen sich medizinische Kosten auf eine immer kleinere, ältere Gruppe - ein Kostentreiber für Beitragssteigerungen. Allerdings eröffnet dies Bestandsversicherten der AXA einen wichtigen Ausweg: der §204 VVG Tarifwechsel innerhalb der AXA ermöglicht einen Wechsel in modernere oder wirtschaftlichere Tarife.

Alte Bestandstarife wie der Vision 1 AW werden von manchen Versicherten bevorzugt, weil sie hohe Leistungsgarantien bieten, die neuere Tarife nicht unbedingt überbieten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen detaillierten Überblick solcher geschlossenen Tarife und kann einschätzen, ob ein Wechsel in diesem konkreten Fall sinnvoll ist.

Möglichkeiten zum Tarifwechsel innerhalb der AXA

Für Versicherte des Vision 1 AW besteht das Recht auf einen internen Tarifwechsel beim gleichen Versicherer (AXA) nach §204 VVG. In der Regel können bestehende Altersrückstellungen mitgenommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt von Ihrem neuen Zieltarif und Ihrem Profil ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Vision 1 AW Tarif und identifiziert verfügbare AXA-Tarife, die zu Ihrer Situation passen und Ersparnispotenziale bieten. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie Klarheit über konkrete nächste Schritte - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im Vision 1 AW: Handlungsoptionen

Der Vision 1 AW unterliegt als geschlossener Altwelt-Tarif erhöhten Beitragssteigerungen. Die Gründe liegen in der schrumpfenden und alternden Risikogemeinschaft: Neue Versicherte kompensieren die Alterseffekte nicht, und die sinkende Gruppengröße führt zu schärferen Umlageverfahren. Hinzu kommen allgemeine Kostensteigerungen in der medizinischen Versorgung. Dies erklärt, warum Sie Ihre Beitragserhöhung genauer analysieren sollten.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder jüngeren Tarif der AXA bietet oft eine Antwort auf diese Entwicklung. In vielen Fällen profitieren Sie von besserer Altersstruktur, moderateren Kostensteigerungen und oft auch Prämienreduktionen. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt die Entwicklung der AXA-Tarife im Überblick. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkrete Alternativen für Ihre Situation - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA Vision 1 AW

Der Vision 1 AW kombiniert umfassende Leistungen: ambulante und stationäre Versorgung bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung, 100% Zahnbehandlung, 80% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung, 90% Kieferorthopädie, 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Fall zu 100%, dann 80%, Sehhilfen bis 825 EUR für Mehrstärkengläser (bei +/- 6 Dioptrien), Naturheilverfahren bis zur Schulmedizin-Kostenhöhe, und Vorsorgeimpfungen nach STIKO-Empfehlung. Mit 250 EUR Selbstbehalt pro Jahr ist der Tarif relativ komfortabel ausgestattet.
Der Vision 1 AW ist ein geschlossener Bestandstarif. Er nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Für Bestandsversicherte der AXA bedeutet dies, dass der Tarif nicht mehr öffentlich aktiv beworben wird und die Risikogemeinschaft schrumpft. Das führt tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen. Allerdings können Bestandsversicherte der AXA weiterhin in diesen Tarif wechseln oder aus ihm heraus mittels §204 VVG zu besseren Konditionen bei anderen AXA-Tarifen wechseln.
Der Selbstbehalt (Selbstbeteiligung) im Vision 1 AW beträgt 250 EUR pro Versicherungsjahr und gilt ambulant, stationär und zahnmedizinisch. Das ist eine moderate Selbstbeteiligung, die den Tarif im Standard-Segment positioniert - weder absolut ohne SB noch mit hohem SB wie bei sparorientierten Tarifen. Für Bestandsversicherte mit stabiler Gesundheit ein ausgeglichener Kompromiss zwischen Leistung und Beitrag.
Ja, als Bestandsversicherter der AXA können Sie intern nach §204 VVG in andere AXA-Tarife wechseln. Häufig sind kostengünstigere Tarife mit gleichwertigen Leistungen verfügbar. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkret, welche Alternativen es gibt. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung sowie unter vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Für viele Versicherte des Vision 1 AW lohnt sich ein Tarifwechsel, besonders wenn die jüngsten Beitragserhöhungen erheblich ausfielen. Der Tarif ist zwar leistungsreich, aber sein geschlossener Status mit schrumpfender Risikogemeinschaft treibt die Kosten in die Höhe. Jüngere oder gesündere Versicherte profitieren oft vom Wechsel zu einem offenen Tarif mit besserer Altersstruktur. Ältere Versicherte oder solche mit chronischen Erkrankungen sollten prüfen, ob gleichwertige Leistungen erhalten bleiben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm berücksichtigt Ihr Alter, Ihren Gesundheitszustand, Ihre aktuellen Kosten und die verfügbaren AXA-Alternativen - eine präzise Empfehlung ist nur im Einzelfall möglich.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert