AXA Vision 2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA Vision 2 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif Vision 2 AW der AXA aus der alten Welt bietet Versicherten eine solide Versorgung auf hohem Niveau. Die ambulante ärztliche Behandlung wird nach GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche, bis 2,5-fach für technische und bis 1,3-fach für Laborleistungen) erstattet. Der jährliche Selbstbehalt liegt bei 550 Euro. Im stationären Bereich profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung im Doppelzimmer sowie einer Chefarzterstattung bis zum 5-fachen GOÄ-Satz. Bei der Zahnversorgung besticht der Tarif mit 100% Erstattung für Zahnbehandlung und 80% für Zahnersatz ohne Summenbegrenzung.
Als geschlossener Bestandstarif ist die Vision 2 AW nicht mehr für externe Neukunden erhältlich, doch bestehende Versicherte desselben Versicherers haben die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. Ein solcher Wechsel könnte in vielen Fällen eine Beitragsentwicklung bremsen oder sogar reduzieren. Da die Risikogemeinschaft dieses älteren Tarifs schrumpft, erleben Versicherte häufig überdurchschnittliche Beitragserhöhungen, was einen Wechsel in einen optimierten Tarif innerhalb der AXA besonders attraktiv macht.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, welche AXA-Tarife für Ihre persönliche Situation günstiger und leistungsgerechter sind.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:
- bis +/- 6 Dioptrien
- bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
- ab +/- 6 Dioptrien
- bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.
Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.
Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.
100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, Leibbinden, orthopädische Stützapparate und Kunstglieder. Rollstühle, Sauerstoffkonzentratoren und Herz- und Atemmonitore werden zur Verfügung gestellt.
Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung für den Versicherten wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, ein Kostenvoranschlag einzureichen.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten.
Keine Summenbegrenzung.
Bei Zahnersatz, Funktionsanalyse und Funktionstherapie erforderlich, sonst Erstattung zu 25% (auch für Zahnersatz bei Unfall).



