AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.000 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA Vision 3 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA Vision 3 AW gehört zur älteren Tarifgeneration (Alte Welt) und richtet sich an Bestandsversicherte des gleichen Anbieters. Mit einem Selbstbehalt von 1.000 EUR pro Jahr kombiniert dieser Tarif eine ambulante Versorgung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), Zahnbehandlung zu 100 Prozent und erweiterte Sehhilfenerstattung bis 825 EUR für Mehrstärkengläser. Die stationäre Versorgung erfolgt im Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung, was die prämienorientierte Positionierung dieses älteren Tarifs widerspiegelt.

Als geschlossener Tarif mit schrumpfender Versichertengemeinschaft unterliegt der Vision 3 AW einer anhaltenden Beitragsbelastung durch demografische Alterung und sinkende Risikoausgleichseffekte. Viele Bestandsversicherte dieses Tarifs erwägen daher einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu neueren, offenen Tarifen des gleichen Versicherers, um Beitragsstabilität und häufig auch bessere Leistungen in einzelnen Bereichen zu sichern. Die Altersrückstellungen können in vielen Fällen mitgenommen werden; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom konkret angestrebten Zieltarif ab.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Optimierungen im AXA PKV-Tarif möglich sind und wie ein Wechsel zu besseren Konditionen führen kann.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.000 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, Leibbinden, orthopädische Stützapparate und Kunstglieder. Rollstühle, Sauerstoffkonzentratoren und Herz- und Atemmonitore werden zur Verfügung gestellt.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung für den Versicherten wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, ein Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
50 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet (bei Unfall zu 80%)
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz, Funktionsanalyse und Funktionstherapie erforderlich, sonst Erstattung zu 25% (auch für Zahnersatz bei Unfall).

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: Vision 3 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bestandstarif: Was das für Sie bedeutet

Der AXA Vision 3 AW steht neuen, externen Kunden nicht mehr offen; nur Versicherte des gleichen AXA-Kollektivs können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG einsteigen. Dies unterscheidet geschlossene Tarife fundamental von offenen: Die Versichertengemeinschaft ist endlich und schrumpft kontinuierlich durch Abgänge (Wechsel in andere Tarife, Kündigungen, Todesfälle). Eine schrumpfende Risikogemeinschaft bedeutet, dass die Kostenlast auf immer weniger Schultern verteilt wird, was Beitragssteigerungen beschleunigt und tendenziell überproportional ausfällt.

Ältere, geschlossene Tarife wie der Vision 3 AW werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv beworben und erscheinen nicht auf modernen Vergleichsportalen. Das erschwert es Bestandsversicherten, die Tariflandschaft zu überblicken. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über geschlossene und sogenannte Alt-Tarife und kann beurteilen, welche innertariflichen Wechsel für Ihre Situation passen und ob lohnende Alternativen innerhalb der AXA verfügbar sind.

Tarifwechsel im Vision 3 AW: Innertarifliche Optionen

Für Versicherte des AXA Vision 3 AW eröffnet §204 VVG das Recht auf einen internen Tarifwechsel innerhalb der AXA, ohne dass Sie zu einem anderen Versicherer wechseln. In vielen Fällen ist ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, und häufig werden die bis dato eingezahlten Altersrückstellungen zumindest teilweise übernommen. Allerdings hängen die genauen Bedingungen vom konkret angestrebten Zieltarif ab: Manche neueren Tarife erfordern eine Gesundheitsprüfung, andere nicht; einige übernehmen die vollen Altersrückstellungen, bei anderen liegt eine Quote vor. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, welche Wechselziele für Sie in Betracht kommen und welche Konditionen realistisch sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen Klarheit über Ihre konkreten Optionen. Lassen Sie sich beraten: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im Vision 3 AW: Handlungsoptionen

Für geschlossene Alte-Welt-Tarife wie den Vision 3 AW ist eine kontinuierliche Beitragsbelastung strukturell bedingt: Die schrumpfende Versichertengemeinschaft trägt die steigende Kostenlast alleine, medizinische Inflationen und sinkende Kapitalerträge verschärfen die Situation zusätzlich. Versicherte dieses Tarifs erleben daher oft überdurchschnittliche jährliche Steigerungsraten, die deutlich über dem Marktdurchschnitt liegen.

Ein innertariflicher Wechsel zu einem offenen oder modernen AXA-Tarif ist oft eine wirksame Reaktion auf Beitragserhöhungen. Zwar fallen auch bei neueren Tarifen Kostensteigerungen an, aber eine ausgeglichenere Altersstruktur und eine aktiv wachsende Versichertengemeinschaft wirken stabilisierend auf die Beitragsentwicklung. Um die konkrete Kostentendenz nachzuvollziehen und die verfügbaren Alternativen zu bewerten, empfehlen wir einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart des AXA-Anbieters. Dort sehen Sie, wie sich die Beiträge in verschiedenen Tarifkohorten entwickelt haben. Lassen Sie sich danach von unserem Experten zeigen, welche Wechsel für Ihre Situation sinnvoll sind: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet einen klaren Weg aus der Beitragserhöhungs-Spirale. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA Vision 3 AW

Der Vision 3 AW deckt ambulante Behandlungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen) ab. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz zu 50 Prozent. Sehhilfen werden bis 825 EUR für Mehrstärkengläser gezahlt (bei höheren Sehstärken ab ±6 Dioptrien bis 935 EUR für Mehrstärken-Kontaktlinsen). 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Fall sind zu 100 Prozent gedeckt, danach 80 Prozent. Stationär erfolgt die Versorgung im Mehrbettzimmer mit Regelarzt und Belegarzt bis Höchstsatz.
Der Vision 3 AW ist ein geschlossener Tarif. Das bedeutet, dass neue, externe Kunden nicht mehr Zugang haben. Nur Bestandsversicherte der AXA können über einen internen Tarifwechsel (§204 VVG) in diesen Tarif wechseln. Die Versichertengemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was zu Beitragsdruck führt. Für bestehende Versicherte eröffnet sich dadurch oft ein hohes Wechselpotenzial zu besseren, neueren Tarifen innerhalb der AXA.
Der Selbstbehalt im Vision 3 AW beträgt 1.000 EUR pro Versicherungsjahr. Diese Summe gilt für alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahn) und muss in jedem Kalenderjahr erneut aufgebracht werden. Ein Selbstbehalt von 1.000 EUR positioniert diesen Tarif im oberen Segment; er ist typisch für ältere, prämienoptimierte Tarife und dient als Kostenbremsungsanreiz.
Ja, als Bestandsversicherter der AXA können Sie über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif wechseln. In vielen Fällen sind Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, und häufig werden die Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitgenommen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Alternativtarife für Sie infrage kommen und ob sie zu Einsparungen führen. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und der Beitragsentwicklung ab. Für viele Versicherte des Vision 3 AW lohnt sich ein Wechsel besonders, weil dieser geschlossene Tarif überdurchschnittliche Beitragssteigerungen erleben wird. Neuere, offene AXA-Tarife bieten oft bessere Leistungen (höhere Selbstbehalt-Flexibilität, bessere Sehhilfen- oder Zahnersatz-Prozentsätze) und stabilere Beitragsentwicklung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann Ihre genaue Situation analysieren und zeigen, ob und wann ein Wechsel für Sie wirtschaftlich und leistungsmäßig vorteilhaft ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert