AXA Vision 3 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA Vision 3 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA Vision 3 AW gehört zur älteren Tarifgeneration (Alte Welt) und richtet sich an Bestandsversicherte des gleichen Anbieters. Mit einem Selbstbehalt von 1.000 EUR pro Jahr kombiniert dieser Tarif eine ambulante Versorgung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), Zahnbehandlung zu 100 Prozent und erweiterte Sehhilfenerstattung bis 825 EUR für Mehrstärkengläser. Die stationäre Versorgung erfolgt im Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung, was die prämienorientierte Positionierung dieses älteren Tarifs widerspiegelt.
Als geschlossener Tarif mit schrumpfender Versichertengemeinschaft unterliegt der Vision 3 AW einer anhaltenden Beitragsbelastung durch demografische Alterung und sinkende Risikoausgleichseffekte. Viele Bestandsversicherte dieses Tarifs erwägen daher einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu neueren, offenen Tarifen des gleichen Versicherers, um Beitragsstabilität und häufig auch bessere Leistungen in einzelnen Bereichen zu sichern. Die Altersrückstellungen können in vielen Fällen mitgenommen werden; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom konkret angestrebten Zieltarif ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Optimierungen im AXA PKV-Tarif möglich sind und wie ein Wechsel zu besseren Konditionen führen kann.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:
- bis +/- 6 Dioptrien
- bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
- ab +/- 6 Dioptrien
- bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.
Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.
Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.
100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, Leibbinden, orthopädische Stützapparate und Kunstglieder. Rollstühle, Sauerstoffkonzentratoren und Herz- und Atemmonitore werden zur Verfügung gestellt.
Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung für den Versicherten wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, ein Kostenvoranschlag einzureichen.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet (bei Unfall zu 80%)
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten.
Keine Summenbegrenzung.
Bei Zahnersatz, Funktionsanalyse und Funktionstherapie erforderlich, sonst Erstattung zu 25% (auch für Zahnersatz bei Unfall).



