AXA Vision Med AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum AXA Vision Med AW
Geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung, der mit GOÄ-Höchstsätzen - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - kalkuliert wurde. Der Vision Med AW kombiniert solide Grundversorgung mit gezielten Zusatzleistungen: 400 EUR Selbstbehalt pro Jahr, Doppelzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung und umfangreiches Zahnersatzentgelt von 75 Prozent. Besonderheit ist die großzügige Psychotherapie-Abdeckung mit bis zu 30 Sitzungen jährlich sowie Sehhilfen-Erstattung bis 300 EUR.
Der Tarif ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, doch bestehende Versicherte desselben Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG auch weiterhin in diesen oder alternative Tarife der AXA wechseln. Geschlossene Tarife aus der Alten Welt wie dieser entwickeln sich oft zu Premiumtarifen; die Risikogemeinschaft schrumpft und Beitragsdynamiken verschärfen sich tendenziell, weshalb ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif für viele Versicherte attraktiv sein kann.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel zu einem günstigeren AXA PKV-Tarif möglich ist.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
300,-EUR innerhalb von 3 Jahre für Sehhilfen. 100,-EUR pro Jahr bis zum 15.Lebensjahr.
Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Folgende Hilfsmittel:
- Hörhilfen innerhalb von 5 Jahren bis 1.300,-EUR pro Ohr
- elektronischer Kehlkopf, Stimmprothese, Sprachverstärker, orthopädische Einlagen und Schuhzurichtungen, Mehrkosten für orthopädische Schuhe, Kompressionsstrümpfe, Bandagen, Sitz- und Liegeschalen, Korrekturschienen, Orthesen, Katheter, Inkontinenz- und Stoma-Versorgungsartikel, Blutzuckermessgeräte, Blutdruckmessgeräte, Coagu-check-Geräte
- Rollstühle bis zu 2.000,-EUR innerhalb von 24 Monaten
- Arm-, Hand-, Bein-, Fußprothesen und Kunstaugen bis zu 7.000,-EUR innerhalb von 24 Monaten.
Wird ein Gerät zur Schlafapnoebehandlung, ein Sauerstoffkonzentrator, ein Herzfrequenz- oder Atemüberwachungsmonitor verordnet, wird die Versorgung vom Versicherer organisiert und die Kosten dafür werden erstattet (sonst nur die Kosten, die bei einer Organisation durch ihn entstanden wären).
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, 2 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.-24.Monat
- 2.000,-EUR im 1.-48.Monat.
Bei Zahnersatz, Funktionsanalyse und Funktionstherapie erforderlich, sonst Erstattung zu 25% (auch für Zahnersatz bei Unfall).



