AXA Vision Start AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Tarifprofil: AXA Vision Start AW
Der AXA Vision Start AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich durch eine ausgewogene Balance zwischen Selbstbeteiligung und Leistungsumfang auszeichnet. Mit einem Selbstbehalt von 400 Euro jährlich bietet dieser Tarif GOÄ Höchstsätze (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen) und eine vollständige Erstattung von Zahnbehandlungen. Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern; Chefarztbehandlung ist nicht vorgesehen. Psychotherapie ist ambulant mit 30 vollständig erstatteten Sitzungen pro Fall sowie stationär abgedeckt.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Bestandsversicherten des AXA Portfolios häufig eine Möglichkeit, in Zeiten von Beitragserhöhungen die Prämie zu senken. Da der Vision Start AW ein geschlossener Tarif ist, profitiert er nicht von Neukunden-Zuflüssen; die schrumpfende Risikogemeinschaft führt tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. Ein Wechsel zu einem günstigeren oder moderneren Tarif (ggf. mit besserer Altersrückstellungen-Übernahme) ist in vielen Fällen wirtschaftlich sinnvoll.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm klärt auf, welche Wechselmöglichkeiten innerhalb der AXA zur individuellen Situation passen und wie die AXA PKV-Tarife verglichen werden können.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen ab Fehlsichtigkeit von 8 Dioptrien
- 300,-EUR innerhalb von 3 Kalenderjahren
- 100,-EUR bis 15.Lebensjahr pro Kalenderjahr.
100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, Leibbinden, orthopädische Stützapparate und Kunstglieder. Rollstühle, Sauerstoffkonzentratoren und Herz- und Atemmonitore werden zur Verfügung gestellt.
Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung für den Versicherten wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, ein Kostenvoranschlag einzureichen.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, 2 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet (bei Unfall zu 80%)
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.-24.Monat
- 2.000,-EUR im 1.-48.Monat.
Bei Zahnersatz, Funktionsanalyse und Funktionstherapie erforderlich, sonst Erstattung zu 25% (auch für Zahnersatz bei Unfall).



