AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 400 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Tarifprofil: AXA Vision Start AW

Der AXA Vision Start AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich durch eine ausgewogene Balance zwischen Selbstbeteiligung und Leistungsumfang auszeichnet. Mit einem Selbstbehalt von 400 Euro jährlich bietet dieser Tarif GOÄ Höchstsätze (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen) und eine vollständige Erstattung von Zahnbehandlungen. Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern; Chefarztbehandlung ist nicht vorgesehen. Psychotherapie ist ambulant mit 30 vollständig erstatteten Sitzungen pro Fall sowie stationär abgedeckt.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Bestandsversicherten des AXA Portfolios häufig eine Möglichkeit, in Zeiten von Beitragserhöhungen die Prämie zu senken. Da der Vision Start AW ein geschlossener Tarif ist, profitiert er nicht von Neukunden-Zuflüssen; die schrumpfende Risikogemeinschaft führt tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. Ein Wechsel zu einem günstigeren oder moderneren Tarif (ggf. mit besserer Altersrückstellungen-Übernahme) ist in vielen Fällen wirtschaftlich sinnvoll.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm klärt auf, welche Wechselmöglichkeiten innerhalb der AXA zur individuellen Situation passen und wie die AXA PKV-Tarife verglichen werden können.

Basismerkmale

Selbstbehalt400 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Sehhilfen ab Fehlsichtigkeit von 8 Dioptrien

  • 300,-EUR innerhalb von 3 Kalenderjahren
  • 100,-EUR bis 15.Lebensjahr pro Kalenderjahr.
Psychotherapie

100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, Leibbinden, orthopädische Stützapparate und Kunstglieder. Rollstühle, Sauerstoffkonzentratoren und Herz- und Atemmonitore werden zur Verfügung gestellt.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung für den Versicherten wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, ein Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, 2 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet (bei Unfall zu 80%)
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.-24.Monat
  • 2.000,-EUR im 1.-48.Monat.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz, Funktionsanalyse und Funktionstherapie erforderlich, sonst Erstattung zu 25% (auch für Zahnersatz bei Unfall).

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für den Vision Start AW bedeutet

Der Vision Start AW nimmt seit langem keine neuen, externen Kunden mehr auf. Dies ist typisch für ältere Tarife, die vor Jahren oder Jahrzehnten aus dem Portfolio genommen wurden. Bestandsversicherte des gleichen AXA Portfolios können jedoch weiterhin über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in solche Tarife wechseln, falls sie dort bessere oder günstigere Konditionen vorfinden.

Die Geschlossenheit führt zu einer schrumpfenden Versichertenzahl, was die Kosten pro Versicherten erhöht und Beitragssteigerungen verstärkt. Ältere, geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv kommuniziert oder in der Öffentlichkeit gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch solcher Alt-Tarife und kann Sie beraten, ob ein interner Tarifwechsel aus dem Vision Start AW heraus sinnvoll ist.

Tarifwechsel im Vision Start AW: Ihre Chancen

Ja, ein interner Tarifwechsel beim gleichen Versicherer AXA ist möglich. Über §204 VVG können Bestandsversicherte zu günstigeren oder leistungsstärkeren AXA Tarifen wechseln. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie konkret, welche Wechselpfade innerhalb der AXA für Ihre Situation verfügbar sind und welche Einsparungen oder Leistungsgewinne realistisch sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen Klarheit: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im Vision Start AW: Wechsel als Ausweg

Dieser Tarif ist besonders anfällig für Beitragssprünge. Der Grund liegt in der schrumpfenden Versichertenzahl (geschlossener Tarif) und der Alterung des Versichertenkollektivs ohne Ausgleich durch Neukunden. Medizinische Kostensteigerungen treffen auf eine kleinere Prämiengrundlage, was die Quote erhöht. Hinzu kommen sinkende Kapitalerträge der Altersrückstellungen in Niedrigzinsphasen.

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA kann die Antwort sein. Häufig lassen sich durch einen Wechsel zu offenen oder moderneren Tarifen ähnliche Leistungen mit moderateren Prämien erzielen. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt die Entwicklung bei der AXA; nutzen Sie ihn als Planungshilfe. Eine persönliche Analyse durch unseren Sachverständigen klärt, ob ein konkurrenzfähigerer Tarif für Sie verfügbar ist: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen weiter - Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA Vision Start AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung zu GOÄ Höchstsätzen (bis 3,5-fach für Leistungen). Zahnbehandlungen werden zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 50% (bei Unfall 80%). Psychotherapie: 30 Sitzungen zu 100%, danach 80%. Sehhilfen: 300 Euro innerhalb von 3 Jahren (unter 15 Jahren 100 Euro/Jahr). Kieferorthopädie: bis zum 21. Lebensjahr 90%. Impfungen: nach Ständiger Impfkommission empfohlene Impfungen erstattet. Selbstbehalt: 400 Euro pro Jahr.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen Kunden mehr auf. Dies bedeutet, dass die Versichertenzahl kontinuierlich sinkt, da natürliche Abgänge nicht durch Neukunden kompensiert werden. Die Prämienentwicklung verläuft tendenziell ungünstiger als bei offenen Tarifen, da die Kosten auf kleinere Versichertenkollektive umgelegt werden. Für bestehende AXA Versicherte bleibt der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eine Option.
Der Selbstbehalt beträgt 400 Euro pro Versicherungsjahr. Diese Summe wird vor der Erstattung von Leistungen abgezogen (mit Ausnahme von Vorsorgeleistungen). Der SB ist moderat positioniert und weder besonders niedrig (0 Euro) noch besonders hoch (über 1.000 Euro), sondern für einen klassischen Bestandstarif des Premiumsegments typisch.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der AXA ist nach §204 VVG möglich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und wie bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkreten Tarifwechsel ab. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt Ihre persönlichen Optionen.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativen ab. Bei starken Beitragserhöhungen (die wegen der Geschlossenheit wahrscheinlich sind) lohnt sich eine genaue Prüfung. Falls AXA modernere oder offene Tarife mit ähnlichen Leistungen anbietet, können Sie durch einen Wechsel sparen und profitieren von besseren Kollektivdynamiken. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert konkret für Sie, ob sich ein Wechsel rechnet und welche Hürden (Gesundheitsfragen, Altersrückstellungen) zu erwarten sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert