AXA VisMed-N NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VisMed-N NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif VisMed-N NW der AXA kombiniert eine über die GOÄ-Höchstsätze hinausgehende ambulante Absicherung mit anspruchsvollen Leistungen in der Zahnmedizin. Mit einem Selbstbehalt von 400 Euro pro Versicherungsjahr, Privatarztbehandlung im Krankenhaus, bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen jährlich und 300 Euro für Sehhilfen alle drei Jahre richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die Wert auf eine umfassende Absicherung oberhalb der Standardsätze legen.
Als geschlossener Tarif ist der VisMed-N NW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, aber bestehende Versicherte desselben Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Die schrumpfende Versichertenbasis führt tendenziell zu erhöhtem Druck auf die Beitragsentwicklung; gleichzeitig eröffnet ein Tarifwechsel in vielen Fällen die Möglichkeit, durch ein optimiertes Leistungsprofil die Prämienbelastung zu senken.
Ob der VisMed-N NW zur persönlichen Situation passt, ermittelt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm im Rahmen unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse für Ihren AXA PKV-Tarif gründlich.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
300,-EUR innerhalb von 3 Jahre für Sehhilfen. 100,-EUR pro Jahr bis zum 15.Lebensjahr.
Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, 2 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.-24.Monat
- 2.000,-EUR im 1.-48.Monat.
Bei Zahnersatz, Funktionsanalyse und Funktionstherapie erforderlich, sonst Erstattung zu 37,5%.



