AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 400 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz nach Zusage darüber
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

AXA VisMed-N NW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif VisMed-N NW der AXA kombiniert eine über die GOÄ-Höchstsätze hinausgehende ambulante Absicherung mit anspruchsvollen Leistungen in der Zahnmedizin. Mit einem Selbstbehalt von 400 Euro pro Versicherungsjahr, Privatarztbehandlung im Krankenhaus, bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen jährlich und 300 Euro für Sehhilfen alle drei Jahre richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die Wert auf eine umfassende Absicherung oberhalb der Standardsätze legen.

Als geschlossener Tarif ist der VisMed-N NW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, aber bestehende Versicherte desselben Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Die schrumpfende Versichertenbasis führt tendenziell zu erhöhtem Druck auf die Beitragsentwicklung; gleichzeitig eröffnet ein Tarifwechsel in vielen Fällen die Möglichkeit, durch ein optimiertes Leistungsprofil die Prämienbelastung zu senken.

Ob der VisMed-N NW zur persönlichen Situation passt, ermittelt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm im Rahmen unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse für Ihren AXA PKV-Tarif gründlich.

Basismerkmale

Selbstbehalt400 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

300,-EUR innerhalb von 3 Jahre für Sehhilfen. 100,-EUR pro Jahr bis zum 15.Lebensjahr.

Psychotherapie

Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.

Keine Kürzung bei

  • orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
  • Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
  • bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.

Leihe ist möglich.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, 2 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.-24.Monat
  • 2.000,-EUR im 1.-48.Monat.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz, Funktionsanalyse und Funktionstherapie erforderlich, sonst Erstattung zu 37,5%.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der VisMed-N NW ein geschlossener Tarif?

Der VisMed-N NW gehört zu den etablierten Altversicherungsbeständen der AXA und nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Für bestehende Versicherte der AXA ist er aber weiterhin erreichbar: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA ist in den meisten Fällen möglich, ohne dass die Versichertenverhältnisse grundlegend neu bewertet werden müssen. Die abnehmende Risikogemeinschaft eines geschlossenen Tarifs führt langfristig zu einer ungünstiger werdenden Kostenverteilung, weshalb Beitragsanpassungen tendenziell stärker ausfallen als bei offenen Tarifen mit aktiver Neuzugangssteuerung.

Geschlossene Tarife werden von den Anbietern oft nicht mehr prominent beworben oder öffentlich gelistet. Genau hier liegt eine Expertise-Chance: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick dieser Alt-Tarife und kann präzise beurteilen, welcher geschlossene Tarif - insbesondere der VisMed-N NW mit seinen starken GOÄ-Sätzen und der 75-prozentigen Zahnersatz-Abdeckung - zur individuellen Lebenssituation passt.

Tarifwechsel im VisMed-N NW: Welche Möglichkeiten habe ich?

Für Bestandsversicherte bei der AXA gibt es einen klaren Weg: der interne Tarifwechsel nach §204 VVG zum VisMed-N NW innerhalb der AXA. Dabei bleiben Sie bei Ihrem Versicherer und wechseln zu einem anderen, in diesem Fall höher gelagerten Tarifangebot. Die bisherigen Altersrückstellungen werden in vielen Fällen angerechnet; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft die maßgeschneiderte Wechsel-Option für Ihren Fall und zeigt auf, ob der VisMed-N NW mit seinen erweiterten GOÄ-Sätzen und der 75%-Zahnersatz-Quote die richtige Lösung ist. Starten Sie jetzt mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im VisMed-N NW: Was ist zu tun?

Der VisMed-N NW ist ein Tarif aus der älteren Systemgeneration, dessen Versichertenbestand kontinuierlich schrumpft. Dies verstärkt den Druck auf die Prämienkalkulation, denn die Kostenlasten werden auf immer weniger Schultern verteilt. Hinzu kommen die übergeordneten Treiber wie steigende Arztgebühren und sinkende Kapitalerträge, die sich auf die Beitragsentwicklung aller Tarife auswirken.

Wenn die nächste Erhöhung ansteht, sollten Sie nicht automatisch zahlen. Ein Tarifwechsel zu einer jüngeren, noch offenen Risikogemeinschaft oder zu einem besser kalkulierten Tarif desselben Versicherers kann häufig Einsparungen bringen, ohne dass Sie auf zentrale Leistungen verzichten müssen. Schauen Sie sich zunächst den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Kostentrends der AXA zu verstehen. Anschließend lassen Sie sich durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse eine konkrete Handlungsempfehlung machen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA VisMed-N NW

Der VisMed-N NW deckt ambulante ärztliche Behandlung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische Leistungen) und in Einzelfällen auch darüber hinaus ab. Dazu gehören 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen bis 300 Euro alle drei Jahre, Naturheilverfahren im Schulmedizin-Umfang und Vorsorgeleistungen ohne Altersgrenzen. Im Krankenhaus übernimmt der Tarif die Privatarztbehandlung mit denselben GOÄ-Sätzen sowie Chefarztleistungen bis zum 5-fachen Satz. Bei Zahnersatz beträgt die Erstattung 75 Prozent, Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Kieferorthopädie bis zum 21. Geburtstag zu 90 Prozent.
Der VisMed-N NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif. Das bedeutet, dass externe Neukunden ihn nicht mehr abschließen können. Für bestehende AXA-Versicherte bleibt jedoch der Zugang via internen Tarifwechsel nach §204 VVG erhalten. Die geschlossene Risikogemeinschaft führt tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen, da die Kostenlasten auf eine schrumpfende Versichertenbasis verteilt werden. Dies macht einen regelmäßigen Tarifvergleich für Bestandskunden besonders wichtig.
Der Selbstbehalt beträgt 400 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser Betrag ist nicht besonders hoch und positioniert den VisMed-N NW im Mittelfeld des Selbstbehalt-Spektrums. Der Selbstbehalt gilt für ambulante und stationäre Behandlungen sowie für Vorsorgeleistungen, reduziert also die Kostenersparnis bei häufigen Inanspruchnahmen.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG prüfen. Dabei wechseln Sie zu einem anderen Tarif desselben Versicherers - idealerweise zu einem mit besserer Kostenkalkulation oder jüngerer Risikogemeinschaft. In vielen Fällen sind dabei die bestehenden Altersrückstellungen übertragbar und eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um die konkreten Optionen zu klären.
Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wenn Sie über 50 Jahre alt sind, von den starken GOÄ-Sätzen und der soliden Zahnabdeckung des VisMed-N NW profitieren und keine besseren Alternativen bei der AXA sehen, kann ein Wechsel unnötig sein. Sind Sie jünger oder bereit, auf bestimmte Leistungen zu optimieren, eröffnet ein Wechsel zu einem offenen oder weniger teuren AXA-Tarif oft erhebliche Sparquoten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr konkretes Profil (Alter, Gesundheitszustand, Leistungsbedarfe) und empfiehlt die beste Wechselstrategie für Ihren Fall.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert