AXA VisStart-N, KG-SU-N NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VisStart-N, KG-SU-N NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif VisStart-N mit KG-SU-N Komponente der AXA richtet sich an Bestandsversicherte, die eine umfassende Absicherung mit Höchstsatz-Leistungen suchen. Der Tarif bietet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ für ärztliche Leistungen, in medizinisch begründeten Einzelfällen sogar darüber hinaus. Mit einem Selbstbehalt von 400 EUR pro Versicherungsjahr und Mehrbettzimmer-Versicherung positioniert sich dieser Tarif als solide Volldeckung ohne Premium-Upgrade beim Zimmertyp. Die KG-SU-N Komponente sichert Privatarztbehandlung bei Unfall oder schweren Krankheiten mit Chefarzt-Zugang ab.
Als geschlossener Tarif profitiert der VisStart-N von einem stabilen, aber schrumpfenden Versichertenkollektiv der neuen Welt. Viele Bestandsversicherte dieses Tarifs sehen sich einer steigenden Beitragslast ausgesetzt und prüfen daher einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu günstigeren Varianten innerhalb der AXA. In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel Prämiensteigerungen bremsen und oft auch gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung über sich ergehen zu lassen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen persönlich, ob und wie ein optimierter AXA PKV-Tarif für Sie attraktiv ist.
Basismerkmale
VisStart-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
VisStart-N: Sehhilfen ab Fehlsichtigkeit von 8 Dioptrien
- 300,-EUR innerhalb von 3 Kalenderjahren
- 100,-EUR bis 15.Lebensjahr pro Kalenderjahr.
VisStart-N: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
VisStart-N: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
VisStart-N: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
VisStart-N: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
VisStart-N: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
VisStart-N: Regel- und Belegarztleistungen.
KG-SU-N: Privatarztbehandlung bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers), danach auch für alle weiteren Krankheiten.
VisStart-N: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KG-SU-N: Bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers) bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
VisStart-N: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
KG-SU-N: Bei schweren Krankheiten oder bei Unfall 100% der Restkosten nach Vorleistung eines Tarifes des Versicherers für stationäre Regelleistungen für stationäre Psychotherapie ohne Leistungseinschränkung (nach Eintritt der schweren Krankheit oder bei Unfall auch für alle weiteren Aufenthalte und Krankheiten).
Kein Versicherungsschutz bei Unfall bei Extremsport; Krankheiten infolge psychischer Einwirkung; Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe, Malaria, Flecktyphus und sonstige Infektionskrankheiten; Gesundheitsschädigungen durch Strahlen; Gesundheitsschädigungen durch Licht-, Temperatur- und Witterungseinflüsse.
Zahnleistungen
VisStart-N: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
VisStart-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, 2 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet (bei Unfall zu 80%)
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
VisStart-N: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.-24.Monat
- 2.000,-EUR im 1.-48.Monat.
VisStart-N: Bei Zahnersatz, Funktionsanalyse und Funktionstherapie erforderlich, sonst Erstattung zu 25% (auch für Zahnersatz bei Unfall).



