AXA VisStart-N NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VisStart-N NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif VisStart-N NW der AXA Versicherung richtet sich an Versicherte, die schon bei diesem Anbieter gedeckt sind. Er kombiniert einen moderaten Selbstbehalt von 400 EUR jährlich mit ambulanter Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen einschließlich Belegarztwahl im Krankenhaus. Die ambulante Zahnbehandlung wird vollständig erstattet, während Zahnersatz zu 50 Prozent und kieferorthopädische Leistungen bis 21 Jahre zu 90 Prozent abgedeckt sind. Psychotherapie (30 Sitzungen zu 100 Prozent, danach 80 Prozent) und Naturheilverfahren gehören zur Versorgung, ebenso Sehhilfen ab 8 Dioptrien bis 300 EUR pro 3 Jahre.
Dieser geschlossene Tarif profitiert nicht mehr von Neuzugängen, weshalb sein Versichertenkollektiv schrumpft und die Prämienentwicklung verschärft wird. Für Bestandskunden der AXA eröffnet sich jedoch eine Optimierungschance: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann in vielen Fällen zu günstigeren Beiträgen führen und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren oder hinzugewinnen. Die Altersrückstellungen werden häufig übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt oft.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Optionen es im AXA PKV-Tarif-Portfolio für Ihre Situation gibt.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Sehhilfen ab Fehlsichtigkeit von 8 Dioptrien
- 300,-EUR innerhalb von 3 Kalenderjahren
- 100,-EUR bis 15.Lebensjahr pro Kalenderjahr.
100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, 2 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet (bei Unfall zu 80%)
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.-24.Monat
- 2.000,-EUR im 1.-48.Monat.
Bei Zahnersatz, Funktionsanalyse und Funktionstherapie erforderlich, sonst Erstattung zu 25% (auch für Zahnersatz bei Unfall).



