AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 400 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz nach Zusage darüber
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA VisStart-N NW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif VisStart-N NW der AXA Versicherung richtet sich an Versicherte, die schon bei diesem Anbieter gedeckt sind. Er kombiniert einen moderaten Selbstbehalt von 400 EUR jährlich mit ambulanter Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen einschließlich Belegarztwahl im Krankenhaus. Die ambulante Zahnbehandlung wird vollständig erstattet, während Zahnersatz zu 50 Prozent und kieferorthopädische Leistungen bis 21 Jahre zu 90 Prozent abgedeckt sind. Psychotherapie (30 Sitzungen zu 100 Prozent, danach 80 Prozent) und Naturheilverfahren gehören zur Versorgung, ebenso Sehhilfen ab 8 Dioptrien bis 300 EUR pro 3 Jahre.

Dieser geschlossene Tarif profitiert nicht mehr von Neuzugängen, weshalb sein Versichertenkollektiv schrumpft und die Prämienentwicklung verschärft wird. Für Bestandskunden der AXA eröffnet sich jedoch eine Optimierungschance: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann in vielen Fällen zu günstigeren Beiträgen führen und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren oder hinzugewinnen. Die Altersrückstellungen werden häufig übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt oft.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Optionen es im AXA PKV-Tarif-Portfolio für Ihre Situation gibt.

Basismerkmale

Selbstbehalt400 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

Sehhilfen ab Fehlsichtigkeit von 8 Dioptrien

  • 300,-EUR innerhalb von 3 Kalenderjahren
  • 100,-EUR bis 15.Lebensjahr pro Kalenderjahr.
Psychotherapie

100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.

Keine Kürzung bei

  • orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
  • Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
  • bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.

Leihe ist möglich.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, 2 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet (bei Unfall zu 80%)
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.-24.Monat
  • 2.000,-EUR im 1.-48.Monat.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz, Funktionsanalyse und Funktionstherapie erforderlich, sonst Erstattung zu 25% (auch für Zahnersatz bei Unfall).

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was es für Sie bedeutet

Der VisStart-N NW ist seit Kurzem nicht mehr für externe Neukunden erhältlich; Bestandskunden der AXA können jedoch weiterhin in diesen Tarif wechseln, sofern sie eines der Wechselrechte nach §204 VVG nutzen. Die Schließung führt dazu, dass die Altersstruktur des Versichertenkollektivs kontinuierlich älter wird, was die Kostendynamik erhöht und damit auch die Prämienentwicklung beschleunigt. Für langjährige Kunden kann das zu spürbaren Beitragserhöhungen führen.

Ältere geschlossene Tarife wie dieser VisStart-N NW werden von vielen Versicherern nicht mehr aktiv im Maklervertrieb oder auf der Webseite gelistet und sind daher weniger bekannt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über geschlossene Tarife und kann prüfen, welche Wechselalternativen innerhalb der AXA zu Ihrer persönlichen und medizinischen Situation passen.

Tarifwechsel und Altersrückstellungen

Sofern Sie bei der AXA versichert sind, können Sie den VisStart-N NW unter Nutzung des §204 VVG-Wechselrechts optimieren. Ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif erfolgt innerhalb des gleichen Versicherers. Bei solchen internen Wechseln werden Ihre Altersrückstellungen in den meisten Fällen mitgenommen, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Deckung und vergleicht verfügbare AXA-Tarife, um Einsparpotenziale zu identifizieren. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen und klare Zahlen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ist der erste Schritt zu einer besseren Prämie: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im VisStart-N NW: Handlungsspielraum

Geschlossene Tarife wie der VisStart-N NW sehen sich einer Beitragserhöhungsspirale gegenüber: Die Risikogemeinschaft schrumpft, die Versicherten werden älter, und die medizinischen Kosten steigen. Diese Kostendynamik wird nicht durch Neuzugänge mit jüngerer Altersstruktur abgefedert, daher wachsen die Prämien oft überdurchschnittlich. Die geringe Versichertenzahl im Tarif und die demografische Entwicklung sind dabei die Haupttreiber.

Ein §204 VVG-Tarifwechsel zu einem anderen AXA-Produkt kann diese Kostenlast senken, häufig ohne relevante Leistungseinbußen oder mit besseren Konditionen. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um zu sehen, wie sich die Prämien der AXA-Tarife in Ihrer Altersgruppe entwickelt haben. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse berechnet für Sie, welcher alternative AXA-Tarif zu Ihrer Situation passt: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA VisStart-N NW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung bis zur 3,5-fachen GOÄ (technische Leistungen 2,5-fach, Labor 1,3-fach), Zahnbehandlung zu 100 Prozent und Zahnersatz zu 50 Prozent mit einer jährlichen Höchstgrenze von 1.000 EUR in den ersten 24 Monaten und 2.000 EUR bis Monat 48. Psychotherapie wird mit 30 Sitzungen zu 100 Prozent und danach zu 80 Prozent abgedeckt. Sehhilfen erhalten Sie bis 300 EUR pro 3 Jahre bei Sehfehlern ab 8 Dioptrien. Naturheilverfahren sind bis zur Höhe schulmedizinischer Kosten mitversichert. Vorsorgeleistungen und Impfungen nach Ständiger Impfkommission sind enthalten; Auslandsreiseimpfungen jedoch ausgenommen.
Der VisStart-N NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der AXA. Das bedeutet, dass neue externe Versicherte nicht mehr aufgenommen werden. Die Risikogemeinschaft schrumpft, was die Prämienentwicklung beschleunigt. Für AXA-Bestandskunden ist ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG jedoch weiterhin möglich, falls ein anderer AXA-Tarif bessere Konditionen bietet.
Der Selbstbehalt beträgt 400 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Dieser Selbstbehalt positioniert den Tarif im moderaten Mittelfeld, da er nicht zu den höchsten Selbstbehalten gehört, aber auch nicht das feldfreie (SB=0) Segment adressiert. Er bedeutet, dass Sie bis 400 EUR pro Jahr eigene Kosten tragen, bevor Erstattungen greifen.
Ja, wenn Sie bei der AXA versichert sind. Das Wechselrecht nach §204 VVG erlaubt den Tarifwechsel innerhalb der gleichen Versicherung. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen mitgenommen und keine erneute Gesundheitsprüfung ist erforderlich. Ob dies in Ihrem Fall zutrifft, kann nur unser PKV-Sachverständiger nach persönlicher Prüfung definitiv beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen verfügbare Alternativen und Einsparpotenziale. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang Altersrückstellungen übernommen werden, muss verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm beurteilen.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Wie lange Sie bereits in diesem Tarif versichert sind (je länger, desto höher die angesammelten Altersrückstellungen), welche Leistungen Sie tatsächlich in Anspruch nehmen, und wie sich die verfügbaren Alternativen innerhalb der AXA vergleichen. Für viele Versicherte lohnt sich ein Wechsel aus einem geschlossenen Tarif wie dem VisStart-N NW, weil jüngere offene Tarife mit besserer Altersstruktur tendenziell moderatere Prämienentwicklungen haben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und zeigt Ihnen, ob und welcher Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert