AXA VisStart-NA NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VisStart-NA NW im Überblick
Geschlossener Bisex-Tarif der Neue-Welt-Generation bei der AXA Krankenversicherung AG. Der VisStart-NA NW verbindet großzügige ambulante Leistungen (Behandlungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, bei medizinischer Begründung auch darüber hinaus) mit vollständiger Zahnbehandlung (100%), halber Zahnersatzerstattung (50%), präventiver Betreuung und Psychotherapie (30 Sitzungen zu 100%, danach 80%) bei moderatem Selbstbehalt von 400 Euro jährlich. Mehrbettzimmer im stationären Bereich und fehlende Chefarztbehandlung kennzeichnen die kostengünstigere Positionierung.
Als geschlossener Tarif steht der VisStart-NA NW Neukunden nicht offen; bestehende Versicherte der AXA können aber im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG von dieser Neue-Welt-Police profitieren. Die schrumpfende Versichertengruppe älterer, geschlossener Tarife führt häufig zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. Ein Tarifwechsel in den VisStart-NA NW kann in vielen Fällen die Prämie senken und gleichzeitig moderne, digitale Verwaltung der Neuen Welt bieten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob für Ihre individuelle Situation ein AXA PKV-Tarif mit besseren Leistungen und niedrigerer Prämie verfügbar ist.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Sehhilfen ab Fehlsichtigkeit von 8 Dioptrien
- 300,-EUR innerhalb von 3 Kalenderjahren
- 100,-EUR bis 15.Lebensjahr pro Kalenderjahr.
100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, 2 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet (bei Unfall zu 80%)
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.-24.Monat
- 2.000,-EUR im 1.-48.Monat.
Bei Zahnersatz, Funktionsanalyse und Funktionstherapie erforderlich, sonst Erstattung zu 25% (auch für Zahnersatz bei Unfall).



