AXA VITAL 250, 541/18 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VITAL 250, 541/18 AW im Überblick
Geschlossener Bisex-Tarif der Alte-Welt-Generation: Der AXA VITAL 250 mit der Zahnergänzung 541/18 AW kombiniert GOÄ-Sätze bis zur 3,5-fachen Höhe für ärztliche Leistungen mit einer moderaten Selbstbeteiligung von 250 EUR pro Versicherungsjahr. Die Zahnbehandlung wird zu 90 Prozent erstattet, der Zahnersatz zu 72 Prozent - ohne jährliche Höchstgrenzen. Auch Kieferorthopädie ist mit 81 Prozent abgedeckt. Im stationären Bereich erhalten Versicherte Privatarztbehandlung und beim persönlich erbrachten Chefarzt sogar bis zur 5-fachen GOÄ; die Leistungen gelten damit als umfassend.
Wie alle geschlossenen Tarife der Alten Welt ist auch dieser Tarif nicht mehr offen für Neukunden von außen. Doch für bestehende AXA-Versicherte eröffnet sich ein bedeutsames Optimierungspotenzial: Im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG können Versicherte in aktuellere, häufig günstiger kalkulierte Tarife wechseln und dabei in vielen Fällen Altersrückstellungen erhalten und ohne erneute Gesundheitsprüfung angenommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Möglichkeiten für einen optimierten AXA PKV-Tarif, der zu Ihrer Situation passt.
Basismerkmale
VITAL 250: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
VITAL 250: Erstattet werden
- max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
VITAL 250: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
VITAL 250: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
VITAL 250: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
VITAL 250: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
VITAL 250: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen beeinflussen den Gesundheitsbonus nicht.
Stationäre Leistungen
VITAL 250: Privatarztbehandlung.
VITAL 250: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
VITAL 250: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/18: Keine Summenbegrenzung.
541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



