AXA VITAL 250, KHT2A (40, -EUR), 541/20 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VITAL 250, KHT2A (40, -EUR), 541/20 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA VITAL 250 bietet eine prämiengünstige Kombination aus moderatem Selbstbehalt von 250 Euro pro Versicherungsfall und erweiterten Leistungen im stationären Bereich. Mit Einbettzimmer, Chefarztbehandlung und GOÄ-Sätzen bis zum 3,5-fachen für ärztliche Leistungen positioniert sich dieser Tarif als ausgewogene Wahl für Versicherte, die Sparsamkeit mit Komfort verbinden möchten. Die Zahnersatzquote von 80% ohne Summenbegrenzung sowie 100% Zahnbehandlung runden das Leistungsprofil ab.
Als geschlossener Tarif der alten Welt steht der VITAL 250 nicht mehr für externe Neukunden offen, aber bestehende Versicherte der AXA können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in diesen oder andere Tarife wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt häufig zu stärkeren Beitragserhöhungen als in offenen Tarifen. In vielen Fällen lassen sich durch einen optimierten Tarifwechsel Beitragsstabilität und gleichwertige Leistungen erzielen, was eine gezielte Prüfung lohnenswert macht.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, zu klären, ob ein Wechsel zu einem besseren AXA PKV-Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist.
Basismerkmale
VITAL 250: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
VITAL 250: Erstattet werden
- max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
VITAL 250: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
VITAL 250: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
VITAL 250: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
VITAL 250: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
VITAL 250: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen beeinflussen den Gesundheitsbonus nicht.
Stationäre Leistungen
VITAL 250: Privatarztbehandlung.
VITAL 250: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
VITAL 250: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/20: Keine Summenbegrenzung.
541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



