AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz nach Zusage darüber
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Versicherungsfall

AXA VITAL 250, KHT2A AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA VITAL 250 der Alten Welt kombiniert Höchstsatz-Erstattungen mit Privatarztbehandlung und Einbettzimmer. Mit 250 Euro Selbstbehalt, GOÄ-Sätzen bis zum 3,5-fachen (für ärztliche Leistungen) und medizinisch begründeten Ausnahmeregelungen gehört dieser Tarif zum besseren Leistungssegment. Die Zahnversicherung erstattet bis 511,29 Euro jährlich zu 100%, danach 60% Zahnersatz (über fünf Jahre aufgebaut auf maximal 6.391,15 Euro). 30 Psychotherapie-Sitzungen werden vollständig übernommen.

Als geschlossener Tarif nimmt der VITAL 250 keine Neukunden mehr auf, doch Bestandsversicherte der AXA können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln oder von hier aus in andere Tarife optimieren. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt häufig zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. Ein Tarifwechsel zu einem moderneren Tarif derselben Versicherung kann in vielen Fällen sowohl Beiträge als auch Leistungen verbessern.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welcher AXA PKV-Tarif zu Ihrer Situation passt.

Basismerkmale

Selbstbehalt250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

VITAL 250: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

VITAL 250: Erstattet werden

  • max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
Psychotherapie

VITAL 250: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall

  • 80% ab der 31. Sitzung
  • 70% ab der 61. Sitzung.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

VITAL 250: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.

Keine Kürzung bei

  • orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
  • Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
  • bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.

Leihe ist möglich.

Ärztliche Behandlung

VITAL 250: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

VITAL 250: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall

  • 80% ab der 31. Sitzung
  • 70% ab der 61. Sitzung.
Vorsorgeuntersuchung

VITAL 250: Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.

Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.

Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen beeinflussen den Gesundheitsbonus nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

VITAL 250: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

VITAL 250: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

VITAL 250: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der VITAL 250 ein geschlossener Tarif?

Der AXA VITAL 250 ist für externe Neukunden nicht mehr verfügbar; die Risikogemeinschaft ist geschlossen. Das bedeutet jedoch nicht, dass bestehende AXA-Versicherte chancenlos sind: Sie können innerhalb der AXA im Rahmen eines §204-VVG-Tarifwechsels in den VITAL 250 wechseln oder aus diesem Tarif heraus ein besseres Angebot nutzen. Geschlossene Tarife der Alten Welt sehen sich mit demografisch älteren Kollektiven konfrontiert, was Beitragsdruck aufbaut.

Ältere geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht aktiv kommuniziert und nicht öffentlich gelistet. Deshalb ist es entscheidend, den Überblick über die stillschweigenden Möglichkeiten zu behalten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Expertise zu geschlossenen Tarifen wie dem VITAL 250 und kann Ihnen aufzeigen, ob und wie ein Tarifwechsel sinnvoll ist.

Tarifwechsel beim VITAL 250: Welche Möglichkeiten haben Sie?

Im Rahmen des §204 VVG können Sie als AXA-Versicherter intern in andere AXA-Tarife wechseln oder von einem anderen Tarif in den VITAL 250 hineinwechseln. Ein zentraler Punkt: Altersrückstellungen können in vielen Fällen mitgenommen werden, häufig auch ohne erneute Gesundheitsprüfung. Allerdings ist jeder Tarifwechsel individuell und hängt von den konkreten Tarifen und Ihrer persönlichen Situation ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Alternativen für Ihre Situation passen. Unser PKV-Sachverständiger bewertet, ob ein Wechsel zum VITAL 250 oder aus diesem Tarif heraus Sinn macht. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ist der erste Schritt: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im VITAL 250: Handlungspfade

Der VITAL 250 als Alte-Welt-Tarif mit geschlossenem Kollektiv ist besonders anfällig für Beitragserhöhungen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft verschärft die Kostenentwicklung, und die älter werdende Versichertengruppe führt zu steigenden Leistungsausgaben. Medizinische Kostensteigerungen und sinkende Kapitalerträge verstärken den Druck zusätzlich.

Der Weg zur Beitragsoptimierung führt über einen Tarifwechsel innerhalb der AXA. Häufig finden sich neuere Tarife mit besseren Altersrückstellungen und ausgeglicheneren Kollektiven, die weniger anfällig für aggressive Steigerungen sind. Einen detaillierten Überblick über die Beitragsentwicklung bei der AXA zeigt unser Beitragserhöhungs-Chart. Zusammen mit der individuellen Analyse Ihres Wechselpotenzials finden Sie eine nachhaltige Lösung. Regeln Sie die nächsten Schritte mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA VITAL 250, KHT2A (40,-EUR), Z 100/ZS 60 AW

Der VITAL 250 erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach, Laborleistungen bis 1,3-fach und in begründeten Fällen auch darüber hinaus. Stationär gibt es Privatarztbehandlung, Einbettzimmer und Chefarzthonorare bis 5-fach GOÄ. Zahnbehandlung ist zu 100% bis 511,29 Euro pro Jahr, danach 60% Zahnersatz erstattet. Psychotherapie: 30 Sitzungen zu 100%, weitere zu 80-70%. Sehhilfen bis 250 Euro alle 2 Jahre. Hilfsmittel aus geschlossenem Katalog zu 100% bzw. 75%.
Der VITAL 250 ist geschlossen: Neue externe Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Die Risikogemeinschaft ist begrenzt und schrumpft tendenziell, was zu Beitragssteigerungen führt. Für bestehende AXA-Versicherte bleibt der interne Wechsel nach §204 VVG offen, sowohl hinein als auch heraus aus diesem Tarif. Die geschlossene Struktur bedeutet für Bestandsversicherte einen limitierten, aber wichtigen Handlungsspielraum.
Der Selbstbehalt liegt bei 250 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen. Ausnahme: Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen sind komplett von der Selbstbeteiligung befreit. Ein Selbstbehalt von 250 Euro positioniert den VITAL 250 im unteren bis mittleren Segment, was bedeutet, dass Sie ein hohes finanzielles Leistungsniveau auch mit regelmäßigen Arztbesuchen gut nutzen können.
Ja, als AXA-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Oft sind kostengünstigere oder modernere AXA-Tarife verfügbar, die ähnliche oder bessere Leistungen bei niedrigerem Beitrag bieten. Häufig können Altersrückstellungen mitgenommen werden, in vielen Fällen auch ohne erneute Gesundheitsprüfung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt stark von Ihren persönlichen Faktoren ab: Ihr Alter, Gesundheitszustand, verfügbare Altersrückstellungen, aktuelle Beitragshöhe und ob Sie die Premium-Features (Einbettzimmer, hohe GOÄ-Sätze, Zahnersatz 60%) wirklich nutzen. Für ältere oder gesundheitlich belastete Versicherte ist der Wechsel oft schwieriger; jüngere Versicherte mit stabiler Gesundheit profitieren häufig von Modernisierungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre spezifische Situation und zeigt auf, ob und wie ein Tarifwechsel zu messbaren Einsparungen führt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

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