AXA Vital300-N, 541-N NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA Vital300-N, 541-N NW im Überblick
AXA Krankenversicherung AG positioniert den geschlossenen Bisex-Tarif der neuen Welt Vital300-N und 541-N als Premium-Lösung mit erhöhtem Leistungsspektrum. Mit einer Selbstbeteiligung von 300 EUR pro Versicherungsjahr, Erstattungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz (ärztliche Leistungen) und bis zum 5-fachen GOÄ-Satz für persönlich erbrachte Chefarztleistungen, kombiniert dieser Tarif ambulante Flexibilität mit stationärem Komfort. Die Zahnversicherung 541-N erstattet Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 80% und Kieferorthopädie zu 90%, ohne jährliche Höchstgrenzen. Psychotherapie (30 Sitzungen zu 100%, danach gestaffelt) und Sehhilfen-Erstattung (bis 250 EUR innerhalb von 2 Jahren) erweitern das Profil.
Die interne Tarifwechsel-Möglichkeit nach §204 VVG bietet Bestandsversicherten Raum, bei Beitragserhöhungen zu prüfen, ob Alternativen innerhalb von AXA zu besseren Konditionen verfügbar sind. Geschlossene Tarife wie dieser tendieren zu schmaleren Versichertenkollektiven und können stärkeren Beitragsdruck erleben; ein Wechsel in einen neueren offenen Tarif ist in vielen Fällen mit ähnlichen oder besseren Leistungen bei tieferen Prämien möglich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet Ihre persönliche Situation im AXA PKV-Tarif und identifiziert konkrete Optimierungswege.
Basismerkmale
Vital300-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vital300-N: Erstattet werden
- max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
Vital300-N: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Vital300-N: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
Vital300-N: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Vital300-N: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Vital300-N: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Vital300-N: Privatarztbehandlung.
Vital300-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
Vital300-N: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541-N: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
541-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541-N: Keine Summenbegrenzung.
541-N: Nicht erforderlich.



