AXA Vital300-N, KHTE-N/50, 541-N NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA Vital300-N, KHTE-N/50, 541-N NW: Tarifprofil
Der AXA Vital300-N ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Neuen Welt, der sich durch ambitionierte Leistungsstandards auszeichnet. Mit einer Selbstbeteiligung von 300 Euro pro Versicherungsjahr und GOÄ-Sätzen bis zum 3,5-fachen (für ärztliche Leistungen) sowie darüber hinaus in medizinisch begründeten Fällen positioniert sich der Tarif im Premium-Segment. Das Einbettzimmer bei stationären Aufenthalten, die Privatarztbehandlung durch den Chefarzt (bis zum 5-fachen Satz ohne vorherige Zusage) und eine hochwertige Zahnversorgung mit 100% Zahnbehandlung sowie 80% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung runden das Profil ab.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eröffnet Bestandsversicherten der AXA eine Perspektive auf moderatere Prämien und möglicherweise bessere Konditionen. Besonders geschlossene Tarife wie dieser sehen sich mit einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft konfrontiert, weshalb Beitragserhöhungen in der Regel kräftiger ausfallen. Ein Wechsel in einen offenen oder jüngeren Tarif kann in vielen Fällen die Beitragsentwicklung stabilisieren und gleichzeitig vergleichbare oder verbesserte Leistungen sichern, häufig ohne dass Altersrückstellungen vollständig verloren gehen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Alternativen für den AXA PKV-Tarif Vital300-N und bewertet Ihr persönliches Wechselpotenzial.
Basismerkmale
Vital300-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vital300-N: Erstattet werden
- max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
Vital300-N: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Vital300-N: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
Vital300-N: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Vital300-N: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Vital300-N: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Vital300-N: Privatarztbehandlung.
Vital300-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
Vital300-N: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541-N: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
541-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541-N: Keine Summenbegrenzung.
541-N: Nicht erforderlich.



