AXA Vital300-U, KHT-U/50, Kompakt Zahn-U: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA Vital300-U, KHT-U/50, Kompakt Zahn-U im Detail
Der geschlossene Unisex-Tarif AXA Vital300-U, KHT-U/50, Kompakt Zahn-U ist ein Tarif der neuen Welt, der mit GOÄ-Erstattungen über den Höchstsätzen, Privatarztbehandlung im Einbettzimmer und umfassender Zahnversorgung positioniert ist. Die ambulante Versorgung erfolgt über Höchstsätze der GOÄ hinaus, stationäre Leistungen in Einbettzimmern mit Chefarztbehandlung sind eingeschlossen. Der jährliche Selbstbehalt beträgt 300 EUR. Im Zahnbereich werden Zahnbehandlungen vollständig erstattet, Zahnersatz zu 60% und Kieferorthopädie ebenfalls abgedeckt.
Als geschlossener Tarif nimmt der Vital300-U keine Neukunden mehr auf, profitiert aber noch vom relativ stabilen Versichertenkollektiv der neuen Welt. Versicherte, die bereits bei der AXA in einem anderen Tarif versichert sind, können von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren: In vielen Fällen lassen sich durch den Wechsel in einen günstigeren AXA-Tarif beitragssteigernde Effekte reduzieren, während die Altersrückstellungen häufig zu einem wesentlichen Teil mitgenommen werden können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet die individuellen Wechselchancen für Ihren AXA PKV-Tarif. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, ob interne Tarifoptimierungen für Sie realisierbar sind.
Basismerkmale
Vital300-U: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Vital300-U: Erstattet werden
- max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
- Laser(Lasik)-Operationen.
Vital300-U: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Vital300-U: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall bezogen wird oder
- es sich um orthopädische Schuhzurichtungen, Schuheinlagen, Bandagen handelt oder
- es sich um Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.
Sonst werden 75% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 120,-EUR für Bettnässertherapiegerät
- 150,-EUR für Tens-/EMS-Geräte
- 200,-EUR für Allergikerbettwäsche
- 520,-EUR für Perücken
- 600,-EUR für Bewegungsschienen
- 1.450,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
- 2.450,-EUR für elektronische Lesegeräte
- pro orthopädischem Schuh 25,-EUR Selbstbeteiligung
- 4 Paar Einlagen pro Kalenderjahr.
Vital300-U: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Vital300-U: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Vital300-U: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Vital300-U: Privatarztbehandlung.
Vital300-U: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Vital300-U: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Kompakt Zahn-U: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Kompakt Zahn-U: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet (70%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 70% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Kompakt Zahn-U: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Kompakt Zahn-U: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



