AXA Vital300-U, Kompakt Zahn-U: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA Vital300-U, Kompakt Zahn-U im Detail
Der geschlossene Unisex-Tarif Vital300-U mit Kompakt Zahn-U der AXA Private Krankenversicherung kombiniert ambulante Leistungen auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Mit einem Selbstbehalt von 300 Euro pro Versicherungsfall und Einbettzimmeroption in der Zahnversicherung (60% Zahnersatz, 100% Zahnbehandlung) richtet sich dieser Tarif an Unisex-Versicherte der neuen Welt, die eine balancierte Premiumversorgung mit moderater Kostenbeteiligung suchen. Psychotherapie bis 30 Sitzungen zu 100%, danach 80% beziehungsweise 70%, sowie ein offener Hilfsmittelkatalog runden das Leistungspaket ab.
Als geschlossener Bestandstarif steht dieser Tarif nur bestehenden Versicherten der AXA zur Verfügung; externe Neukunden können nicht mehr aufgenommen werden. Das Risikokollektiv schrumpft damit tendenziell, wodurch Beitragserhöhungen mittelfristig stärker ausfallen können als in offenen Tarifen. Gleichzeitig eröffnet sich für bestehende Versicherte die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um in günstigere oder besser zugeschnittene Tarife desselben Versicherers zu wechseln. Solche Wechsel sind häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich und können Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitnehmen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Optimierungsmöglichkeiten für Ihren AXA PKV-Tarif bestehen und ob ein Tarifwechsel sinnvoll ist.
Basismerkmale
Vital300-U: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Vital300-U: Erstattet werden
- max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
- Laser(Lasik)-Operationen.
Vital300-U: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Vital300-U: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall bezogen wird oder
- es sich um orthopädische Schuhzurichtungen, Schuheinlagen, Bandagen handelt oder
- es sich um Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.
Sonst werden 75% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 120,-EUR für Bettnässertherapiegerät
- 150,-EUR für Tens-/EMS-Geräte
- 200,-EUR für Allergikerbettwäsche
- 520,-EUR für Perücken
- 600,-EUR für Bewegungsschienen
- 1.450,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
- 2.450,-EUR für elektronische Lesegeräte
- pro orthopädischem Schuh 25,-EUR Selbstbeteiligung
- 4 Paar Einlagen pro Kalenderjahr.
Vital300-U: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Vital300-U: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Vital300-U: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Vital300-U: Privatarztbehandlung.
Vital300-U: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Vital300-U: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Kompakt Zahn-U: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Kompakt Zahn-U: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet (70%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 70% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Kompakt Zahn-U: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Kompakt Zahn-U: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



