AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 300 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Versicherungsfall

AXA Vital300-U, VZ Zahn-U: Leistungen und Tarifwechsel

Der geschlossene Unisex-Tarif Vital300-U mit VZ Zahn-U der AXA Krankenversicherung AG kombiniert erweiterte Leistungen mit moderaten Kosten. Die ambulante und stationäre Behandlung wird auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus erstattet; die Psychotherapie umfasst 30 Sitzungen pro Versicherungsfall mit voller Kostenübernahme. Sehhilfen werden bis 250 Euro alle zwei Jahre erstattet, Hilfsmittel zu 100 Prozent, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Mit 300 Euro Selbstbehalt pro Jahr und Zweibettzimmer im Krankenhaus reiht sich dieser Tarif in ein solides Leistungsspektrum ein.

Da dieser Tarif mittlerweile geschlossen ist für Neukunden, schrumpft die Risikogemeinschaft durch fehlende Beitragszahlungen junger, gesunder Versicherter. Dies führt zu Beitragserhöhungen, die über dem Durchschnitt der offenen Tarife liegen. Allerdings können bestehende Versicherte der AXA im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in neuere oder günstigere Tarife der gleichen Versicherung wechseln; in vielen Fällen sind dabei Altersrückstellungen übertragbar und Gesundheitsprüfungen entfallen oder fallen geringer aus.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Optimierungsmöglichkeiten im AXA PKV-Tarif stecken und ob ein Wechsel zu besseren Leistungen oder niedrigeren Prämien führt.

Basismerkmale

Selbstbehalt300 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Vital300-U: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

Vital300-U: Erstattet werden

  • max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
  • Laser(Lasik)-Operationen.
Psychotherapie

Vital300-U: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall

  • 80% ab der 31. Sitzung
  • 70% ab der 61. Sitzung.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Vital300-U: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
  • das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall bezogen wird oder
  • es sich um orthopädische Schuhzurichtungen, Schuheinlagen, Bandagen handelt oder
  • es sich um Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.

Sonst werden 75% erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Die Erstattung ist begrenzt auf max.:

  • 120,-EUR für Bettnässertherapiegerät
  • 150,-EUR für Tens-/EMS-Geräte
  • 200,-EUR für Allergikerbettwäsche
  • 520,-EUR für Perücken
  • 600,-EUR für Bewegungsschienen
  • 1.450,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
  • 2.450,-EUR für elektronische Lesegeräte
  • pro orthopädischem Schuh 25,-EUR Selbstbeteiligung
  • 4 Paar Einlagen pro Kalenderjahr.
Ärztliche Behandlung

Vital300-U: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

Vital300-U: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall

  • 80% ab der 31. Sitzung
  • 70% ab der 61. Sitzung.
Vorsorgeuntersuchung

Vital300-U: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.

Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

Vital300-U: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Vital300-U: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

Vital300-U: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: Vital300-U, VZ Zahn-U versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den Vital300-U?

Der Vital300-U ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, doch bestehende Versicherte der AXA können im Rahmen eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) weiterhin in diesen Tarif hineinwechseln oder ihn optimieren. Die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, da die Altersstruktur überaltert und es keine Zuzüge junger Versicherter gibt. Dies verschärft die Beitragsentwicklung überproportional.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von den Versicherern oft nicht mehr aktiv kommuniziert oder öffentlich prominent gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick solcher Tarife und kann prüfen, ob ein Wechsel aus dem Vital300-U in einen günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif der AXA sinnvoll ist - ohne dass Sie zu einem anderen Versicherer wechseln müssten.

Tarifwechsel beim Vital300-U: Ihre Möglichkeiten nach §204 VVG

Sie haben als AXA-Versicherter das Recht, innerhalb der gleichen Versicherung zu wechseln. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eröffnet die Möglichkeit, Ihre Beiträge zu senken oder Ihre Leistungen anzupassen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert die für Sie verfügbaren Tarifoptionen der AXA und identifiziert das beste Szenario - mit oder ohne Leistungseinschränkungen. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und erfahren Sie konkrete Sparpotenziale: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im Vital300-U: Tarifwechsel als Lösungsweg

Der Vital300-U ist als geschlossener Tarif der neuen Welt besonders anfällig für Beitragserhöhungen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft und die überalternde Versichertenstruktur treiben die Kosten pro Versicherten in die Höhe. Medizinische Kostensteigerungen verschärfen die Situation zusätzlich, ohne dass die Prämien durch Neuzugänge stabilisiert werden könnten.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG bietet häufig eine wirksame Strategie: In vielen Fällen sind günstigere Tarife mit ähnlichen oder besseren Leistungen verfügbar, und die Übernahme Ihrer Altersrückstellungen ist oft möglich. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die Prämienentwicklung des Vital300-U nachzuvollziehen und Ihr Sparpotenzial einzuordnen. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse zeigen, welche Tarife der AXA für Sie wirtschaftlich sinnvoll sind: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA Vital300-U, VZ Zahn-U

Der Vital300-U erstattet ambulante und stationäre Behandlung über die Höchstsätze der GOÄ hinaus. Psychotherapie wird mit 100 Prozent bis 30 Sitzungen pro Fall übernommen, danach 80 bis 60 Prozent. Sehhilfen werden bis 250 Euro alle zwei Jahre erstattet, inklusive Laser-Operationen. Hilfsmittel werden zu 100 Prozent erstattet, wenn sie über den Versicherer bezogen oder innerhalb von zwei Tagen nach Unfall gekauft werden; sonst 75 Prozent. Der Selbstbehalt beträgt 300 Euro pro Jahr. Alternative Heilmethoden sind mitversichert bis zum Schulmedizin-Äquivalent.
Der Vital300-U ist ein geschlossener Tarif - Neukunden können nicht mehr aufgenommen werden. Das bedeutet, die Versichertengemeinschaft schrumpft kontinuierlich und überaltert. Für bestehende AXA-Versicherte bleibt der Wechsel in diesen oder aus diesem Tarif nach §204 VVG möglich, aber die Beitragsbelastung nimmt überproportional zu, weil Einnahmen von Neuzugängen ausfallen und die medizinischen Kosten sich auf weniger Versicherte verteilen.
Der Selbstbehalt beträgt 300 Euro pro Versicherungsjahr. Das ist ein moderater Selbstbehalt, der ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen betrifft. Vorsorgeleistungen wie Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen sind von der Selbstbeteiligung ausgenommen und beeinflussen Ihre mögliche Beitragsrückerstattung nicht. Für viele Versicherte ist dieser SB-Satz ein ausgeglichenes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Ja, Sie können als AXA-Versicherter einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG durchführen und zu einem anderen AXA-Tarif wechseln. Die meisten günstigeren Tarife sind verfügbar, und in vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen mitgenommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang die Altersrückstellungen übertragen werden, hängt vom konkreten Zieltarif ab. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen die notwendige Klarheit.
Für viele Versicherte im Vital300-U kann ein Tarifwechsel lohnend sein. Der Schlüssel ist Ihr Alter, Ihr aktueller Gesundheitszustand und Ihre Leistungserwartungen. Ein geschlossener Tarif mit überalternder Gemeinschaft belastet die Prämie erheblich - oft kann ein Wechsel in einen offenen oder neueren Tarif bei gleichen oder besseren Leistungen deutliche Ersparnisse bringen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann anhand Ihrer konkreten Situation und der AXA-Tariflandschaft eine verbindliche Empfehlung geben, welcher Weg für Sie wirtschaftlich und medizinisch sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert