AXA Vital300-U, VZ Zahn-U: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA Vital300-U, VZ Zahn-U: Leistungen und Tarifwechsel
Der geschlossene Unisex-Tarif Vital300-U mit VZ Zahn-U der AXA Krankenversicherung AG kombiniert erweiterte Leistungen mit moderaten Kosten. Die ambulante und stationäre Behandlung wird auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus erstattet; die Psychotherapie umfasst 30 Sitzungen pro Versicherungsfall mit voller Kostenübernahme. Sehhilfen werden bis 250 Euro alle zwei Jahre erstattet, Hilfsmittel zu 100 Prozent, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Mit 300 Euro Selbstbehalt pro Jahr und Zweibettzimmer im Krankenhaus reiht sich dieser Tarif in ein solides Leistungsspektrum ein.
Da dieser Tarif mittlerweile geschlossen ist für Neukunden, schrumpft die Risikogemeinschaft durch fehlende Beitragszahlungen junger, gesunder Versicherter. Dies führt zu Beitragserhöhungen, die über dem Durchschnitt der offenen Tarife liegen. Allerdings können bestehende Versicherte der AXA im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in neuere oder günstigere Tarife der gleichen Versicherung wechseln; in vielen Fällen sind dabei Altersrückstellungen übertragbar und Gesundheitsprüfungen entfallen oder fallen geringer aus.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Optimierungsmöglichkeiten im AXA PKV-Tarif stecken und ob ein Wechsel zu besseren Leistungen oder niedrigeren Prämien führt.
Basismerkmale
Vital300-U: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Vital300-U: Erstattet werden
- max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
- Laser(Lasik)-Operationen.
Vital300-U: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Vital300-U: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall bezogen wird oder
- es sich um orthopädische Schuhzurichtungen, Schuheinlagen, Bandagen handelt oder
- es sich um Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.
Sonst werden 75% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 120,-EUR für Bettnässertherapiegerät
- 150,-EUR für Tens-/EMS-Geräte
- 200,-EUR für Allergikerbettwäsche
- 520,-EUR für Perücken
- 600,-EUR für Bewegungsschienen
- 1.450,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
- 2.450,-EUR für elektronische Lesegeräte
- pro orthopädischem Schuh 25,-EUR Selbstbeteiligung
- 4 Paar Einlagen pro Kalenderjahr.
Vital300-U: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Vital300-U: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Vital300-U: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Vital300-U: Privatarztbehandlung.
Vital300-U: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Vital300-U: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.



