AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 300 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Versicherungsfall

AXA Vital300-UA, Kompakt Zahn-UA im Detail

Der geschlossene Unisex-Tarif Vital300-UA mit Zahnmodul Kompakt Zahn-UA der AXA Krankenversicherung AG ist ein Bestandstarif, der ambulante und stationäre Behandlungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet. Mit einem Selbstbehalt von 300 Euro pro Versicherungsjahr und Leistungen im Zweibettzimmer positioniert sich dieser Tarif in der neuen Welt als solide, bewährte Lösung für Versicherte, die eine gute Medizin-Abdeckung mit moderater Eigenbelastung suchen.

Der Vital300-UA gehört zu den älteren, nicht mehr neu angenommenen Tarifen und sieht sich wie vergleichbare geschlossene Tarife mit schrumpfender Versichertengemeinschaft konfrontiert, was langfristig zu höheren Prämien führt. Dennoch eröffnet sich für Bestandsversicherte ein großes Optimierungspotenzial: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen, jüngeren Tarif derselben Gesellschaft kann in vielen Fällen Prämien senken und teilweise sogar bessere oder gleichwertige Leistungen sichern. Die Altersrückstellungen werden in den meisten Fällen mitgenommen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechselmöglichkeiten im AXA PKV-Tarif-Portfolio auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt300 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Vital300-UA: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

Vital300-UA: Erstattet werden

  • max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
  • Laser(Lasik)-Operationen.
Psychotherapie

Vital300-UA: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall

  • 80% ab der 31. Sitzung
  • 70% ab der 61. Sitzung.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Vital300-UA: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
  • das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall bezogen wird oder
  • es sich um orthopädische Schuhzurichtungen, Schuheinlagen, Bandagen handelt oder
  • es sich um Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.

Sonst werden 75% erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Die Erstattung ist begrenzt auf max.:

  • 120,-EUR für Bettnässertherapiegerät
  • 150,-EUR für Tens-/EMS-Geräte
  • 200,-EUR für Allergikerbettwäsche
  • 520,-EUR für Perücken
  • 600,-EUR für Bewegungsschienen
  • 1.450,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
  • 2.450,-EUR für elektronische Lesegeräte
  • pro orthopädischem Schuh 25,-EUR Selbstbeteiligung
  • 4 Paar Einlagen pro Kalenderjahr.
Ärztliche Behandlung

Vital300-UA: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

Vital300-UA: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall

  • 80% ab der 31. Sitzung
  • 70% ab der 61. Sitzung.
Vorsorgeuntersuchung

Vital300-UA: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.

Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

Vital300-UA: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Vital300-UA: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

Vital300-UA: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Kompakt Zahn-UA: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Kompakt Zahn-UA: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet (70%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 70% erstattet, danach zu 60%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Kompakt Zahn-UA: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 1.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Kompakt Zahn-UA: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: Vital300-UA, Kompakt Zahn-UA versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den Vital300-UA?

Der Vital300-UA steht nicht mehr offen für externe Neukunden; das Versichertenkollektiv schrumpft kontinuierlich, da der Tarif die Altersstruktur nicht durch Neuzugänge verjüngt. Dies führt zu einer überproportionalen Beitragsbelastung der verbleibenden Versicherten, da die Kostenrisiken auf kleinere Risikogemeinschaften verteilt werden. Dieser Effekt der demografischen Alterung hat den Vital300-UA in den vergangenen Jahren zu einer der teureren Optionen im AXA-Portfolio gemacht. Für Bestandsversicherte bleibt aber der Weg offen: Sie können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu moderneren, offenen Tarifen der AXA wechseln.

Ältere geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht mehr aktiv von den Versicherern beworben; viele Versicherte haben deshalb gar keine Kenntnis von ihren Wechselrechten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über alle AXA-Tarife - auch die älteren - und erkennt schnell, welcher Tarifwechsel zu Ihrem Profil und Ihrem Budget passt.

Tarifwechsel im Vital300-UA: Welche Chancen haben Sie?

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist Ihr Recht als Bestandsversicherter. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Zieltarif ab und wird im Einzelfall geprüft. In vielen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung, und die Altersrückstellungen bleiben teilweise oder ganz erhalten. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation und zeigt Ihnen konkrete Tarifwechsel-Optionen mit realistischen Beitragsprognosen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse Jetzt anmelden ist der erste Schritt zu einer gezielten Optimierung Ihres Schutzes.

Beitragserhöhungen im Vital300-UA - wie Sie reagieren sollten

Der Vital300-UA unterliegt regelmäßigen Beitragserhöhungen, die aus zwei Quellen rühren: Medizinische Kostenentwicklung (u.a. Arztgebührenentwicklung, Arzneimittelkosten) und vor allem die demografische Schrumpfung des Versichertenbestands. Während offene Tarife durch stabiler werdende Altersstrukturen moderatere Steigerungen sehen, verlaufen geschlossene Tarife wie dieser tendenziell auf einem Steigerungspfad nach oben.

Ihre effektivste Reaktion auf eine Beitragserhöhung ist ein Tarifwechsel zu einem moderneren, offenen AXA-Tarif mit vergleichbarem oder besserem Leistungsprofil - häufig mit niedrigerem Startbeitrag und besserer langfristiger Stabilität. Schauen Sie sich Ihre bisherige Beitragsentwicklung im Beitragserhöhungs-Chart an und sehen Sie, wie andere Tarife sich zum Vital300-UA verhalten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse Jetzt anmelden zeigt Ihnen konkrete Alternativen mit kalkuliertem Sparpotenzial.

Häufige Fragen zum AXA Vital300-UA, Kompakt Zahn-UA

Der Vital300-UA erstattet ambulante und stationäre Behandlungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Psychotherapie wird mit 30 Sitzungen zu 100%, dann zu 80% und ab der 61. Sitzung zu 70% erstattet. Sehhilfen sind bis 250 Euro alle 2 Jahre gedeckt, auch Laser-Operationen. Hilfsmittel (Bandagen, Einlagen, Prothesen) werden zu 75-100% erstattet, mit Höchstgrenzen wie 1.450 Euro für Hörhilfen pro Ohr. Das Zahnmodul Kompakt Zahn-UA erstattet Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 60% (70% bei regelmäßiger Prophylaxe), mit jährlichen Höchstgrenzen bis 2.000 Euro im 4. Versicherungsjahr. Kieferorthopädie wird bis 18 Jahre zu 70%, danach zu 60% erstattet.
Der Vital300-UA ist ein geschlossener Unisex-Tarif der neuen Welt. Das bedeutet: Der Tarif nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf und wird von der AXA nicht mehr aktiv vermarktet. Das Versichertenkollektiv schrumpft stetig durch Sterbefälle und Austritte, während Neuzu- oder Jungversicherte fehlen. Diese Altersverschiebung treibt die Beitragsentwicklung nach oben. Bestandsversicherte der AXA haben aber das Recht, im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu offenen oder neueren Tarifen zu wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 300 Euro pro Versicherungsjahr. Er wird pro Kalenderjahr neu berechnet und gilt insgesamt für alle medizinischen Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahnarzt) zusammen. Das bedeutet: Sobald Sie im Laufe eines Jahres 300 Euro an Eigenanteilen gezahlt haben, entfällt jede weitere Selbstbeteiligung bis Jahresende. Dieser Selbstbehalt positioniert den Vital300-UA in einem moderaten Bereich - weder Tarife ohne Selbstbehalt noch Hochfrequenz-Tarife mit 1.000+ Euro SB, sondern ein klassisches Mittelfeld-Segment.
Ja, als AXA-Bestandsversicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Gesellschaft. Häufig können Sie zu einem jüngeren oder offenen AXA-Tarif mit niedrigerem Beitrag wechseln - in vielen Fällen ohne erneute Gesundheitsprüfung, und die Altersrückstellungen werden in den meisten Fällen mitgenommen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft alle verfügbaren Optionen für Sie. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger im Einzelfall beurteilen.
Das hängt von Ihrem persönlichen Profil ab: Falls Sie jung oder mittleren Alters sind und der Vital300-UA bereits teuer für Sie ist, gibt es oft erhebliche Sparpotenziale durch einen Wechsel. Falls Sie älter sind oder bereits chronische Erkrankungen haben, muss geprüft werden, welche Tarife Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung aufnehmen. Die gute Nachricht: Der AXA-Tarifkatalog bietet mehrere attraktive Alternativen mit moderneren Leistungen und stabilerem Beitragsverlauf. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, ob und wie viel Sie bei einem Wechsel sparen können und welche Leistungen Sie wahren oder verbessern.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert