AXA Vital300-UA, Prem Zahn-UA: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA Vital300-UA, Prem Zahn-UA im Detail
Der geschlossene Unisex-Tarif Vital300-UA der AXA Krankenversicherung AG kombiniert GOÄ-Leistungen über Höchstsatzniveau mit erweiterten ambulanten Zusatzleistungen und wird mit der Premium-Zahnversicherung Prem Zahn-UA vertrieben. Der Tarif zeichnet sich durch eine Selbstbeteiligung von 300 Euro pro Versicherungsjahr, Zweibettzimmerzugang im Krankenhaus, Privatarztbehandlung und umfangreiche Zahnsanierung bis 90 Prozent aus. Die Psychotherapie deckt 30 Sitzungen zu 100 Prozent ab, danach 80 beziehungsweise 70 Prozent, Sehhilfen werden bis 250 Euro alle zwei Versicherungsjahre erstattet, und Hilfsmittel folgen einem offenen Katalog mit Differenzierungen nach Bezugsweg und Schadenskontext.
Als geschlossener Tarif ist Vital300-UA nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, doch Bestandsversicherte der AXA können über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG in diesem Tarif verbleiben oder zu anderen AXA-Tarifen wechseln. Die schrumpfende Versichertengruppe kann zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führen, da die Risikogemeinschaft älter wird und sich die Kostenentwicklung auf weniger Schultern verteilt. Gleichzeitig bietet dieser Tarif Versicherten, die ihn bewahren möchten, eine etablierte Leistungsstruktur mit prämiertem Zahnschutz und individualisierter Chefarztbehandlung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob dieser AXA PKV-Tarif zu Ihrer Situation passt oder eine Optimierung sinnvoll ist.
Basismerkmale
Vital300-UA: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Vital300-UA: Erstattet werden
- max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
- Laser(Lasik)-Operationen.
Vital300-UA: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Vital300-UA: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall bezogen wird oder
- es sich um orthopädische Schuhzurichtungen, Schuheinlagen, Bandagen handelt oder
- es sich um Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.
Sonst werden 75% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 120,-EUR für Bettnässertherapiegerät
- 150,-EUR für Tens-/EMS-Geräte
- 200,-EUR für Allergikerbettwäsche
- 520,-EUR für Perücken
- 600,-EUR für Bewegungsschienen
- 1.450,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
- 2.450,-EUR für elektronische Lesegeräte
- pro orthopädischem Schuh 25,-EUR Selbstbeteiligung
- 4 Paar Einlagen pro Kalenderjahr.
Vital300-UA: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Vital300-UA: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Vital300-UA: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Vital300-UA: Privatarztbehandlung.
Vital300-UA: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Vital300-UA: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Prem Zahn-UA: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
Prem Zahn-UA: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 90%.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Prem Zahn-UA: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 2.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 6.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 8.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Prem Zahn-UA: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



