AXA Vital600-N, 541-N NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA Vital600-N, 541-N NW im Überblick
Der AXA Vital600-N ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt, der sich durch eine großzügige ambulante und stationäre Erstattung auszeichnet. Mit Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz bei ärztlichen Leistungen und sogar über die Höchstsätze hinaus in medizinisch begründeten Einzelfällen kombiniert der Tarif umfassende Ambulant- und Spitalleistungen mit solider Zahnversorgung. Der Zahnersatz wird zu 80 Prozent und die Kieferorthopädie zu 90 Prozent erstattet - beides ohne Jahreshöchstbegrenzung. Für den Zahnarzt sind Kostenpläne nicht erforderlich, was den administrativen Aufwand minimiert. Psychotherapie ist bis zu 30 Sitzungen pro Fall zu 100 Prozent abgedeckt.
Als geschlossener Tarif wird der Vital600-N nicht mehr aktiv für Neukunden vermarktet, weshalb seine Risikogemeinschaft über die Jahre schrumpft. Das führt typischerweise zu einer beschleunigten Beitragsentwicklung - ein Phänomen, das viele Bestandsversicherte vor Beitragserhöhungen stellt. Gleichzeitig eröffnet sich gerade für Versicherte in diesem Tarif eine attraktive Perspektive: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht oft den Übergang zu günstigeren, offenen AXA-Tarifen, bei denen die bisherigen Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig mitgenommen werden können und vergleichbare oder sogar bessere Leistungen verfügbar sind.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart genau, welche Optimierungspotenziale in Ihrem individuellen Fall beim AXA PKV-Tarif stecken und wie Sie konkret vorgehen können.
Basismerkmale
Vital600-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vital600-N: Erstattet werden
- max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
Vital600-N: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Vital600-N: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
Vital600-N: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Vital600-N: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Vital600-N: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Vital600-N: Privatarztbehandlung.
Vital600-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
Vital600-N: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541-N: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
541-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541-N: Keine Summenbegrenzung.
541-N: Nicht erforderlich.



