AXA VITAL 750, 541/18 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: AXA VITAL 750, 541/18 AW
Der AXA VITAL 750, 541/18 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der nicht mehr für externe Neukunden geöffnet ist, aber bestehenden AXA-Versicherten einen deutlichen Leistungsstandard bietet. Der Tarif kombiniert eine großzügige Erstattung mit einem 900-Euro-Selbstbehalt pro Versicherungsjahr, GOÄ-Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz (in medizinisch begründeten Fällen auch über den Höchstsatz hinaus) und eine zweibettige Unterbringung stationär.
Für Bestandsversicherte bietet sich ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG an, wenn die monatliche Prämie gestiegen ist oder bessere Leistungen bei reduzierten Kosten verfügbar sind. Alte-Welt-Tarife wie dieser unterliegen einem schrumpfenden Versichertenkollektiv und sehen in der Regel überdurchschnittliche Beitragserhöhungen; ein Wechsel in einen jüngeren oder günstigeren Tarif des gleichen Versicherers kann häufig erhebliche Einsparungen bringen, ohne dass Altersrückstellungen verloren gehen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, ob für Ihre Situation ein günstigerer Tarif innerhalb der AXA PKV-Tarife möglich ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre persönliche Konstellation.
Basismerkmale
VITAL 750: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
VITAL 750: Erstattet werden
- max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
VITAL 750: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
VITAL 750: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
VITAL 750: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
VITAL 750: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
VITAL 750: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen beeinflussen den Gesundheitsbonus nicht.
Stationäre Leistungen
VITAL 750: Privatarztbehandlung.
VITAL 750: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
VITAL 750: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/18: Keine Summenbegrenzung.
541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



