AXA VITAL 750, KHT2A (40, -EUR), 541/18 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: AXA VITAL 750, KHT2A (40, -EUR), 541/18 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA VITAL 750 aus der Alten Welt bietet Versicherten eine Premium-Ausstattung mit hohem Erstattungsniveau: ambulante Behandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz (in begründeten Fällen auch über Höchstsatz), stationäre Chefarztbehandlung bis zum 5-fachen Satz, Einbettzimmer, und umfassende Zahnerstattungen mit 90% für Zahnbehandlung sowie 72% für Zahnersatz ohne Jahreshöchstgrenzen. Bei einem Selbstbehalt von 900 Euro pro Versicherungsjahr positioniert sich dieser Tarif als Premium-Lösung für medizinisch anspruchsvolle Versicherte.
Geschlossene Tarife wie dieser erfahren typischerweise eine schrumpfende Risikogemeinschaft, was zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führen kann. Das ist besonders für ältere Versicherte mit langjährigen Altersrückstellungen relevant. Hier eröffnet sich ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG als Optimierungsmöglichkeit: häufig sind Tarifwechsel zu besseren Konditionen innerhalb der AXA möglich, wobei in vielen Fällen die Altersrückstellungen vollständig oder teilweise übernommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung entfallen kann.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm analysiert speziell für diesen AXA PKV-Tarif alle verfügbaren Wechseloptionen und zeigt auf, wie Sie Ihre Beitragslast senken können.
Basismerkmale
VITAL 750: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
VITAL 750: Erstattet werden
- max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
VITAL 750: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
VITAL 750: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
VITAL 750: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
VITAL 750: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
VITAL 750: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen beeinflussen den Gesundheitsbonus nicht.
Stationäre Leistungen
VITAL 750: Privatarztbehandlung.
VITAL 750: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
VITAL 750: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/18: Keine Summenbegrenzung.
541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



