AXA VITAL 750, KHT2A (40, -EUR), 541/20 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VITAL 750, KHT2A (40, -EUR), 541/20 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif VITAL 750 der AXA Private Krankenversicherung richtet sich an Bestandsversicherte des gleichen Anbieters, die eine Tarifoptimierung anstreben. Die Leistungspalette besticht durch GOÄ-Sätze über den Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, bis 5-fach für persönliche Chefarztleistungen), Einbettzimmer, Privatarztbehandlung, 80 Prozent Zahnersatzerstattung ohne Summenbegrenzung, sowie ein breites Netz von Zusatzleistungen: Psychotherapie (30 Sitzungen zu 100 Prozent), Sehhilfen bis 250 Euro, Naturheilverfahren und umfassende Vorsorge ohne Selbstbeteiligung.
Mit einem Selbstbehalt von 900 Euro pro Versicherungsjahr positioniert sich der Tarif im Premium-Segment der Bestandstarife. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen eine Lösung bei Beitragserhöhungen darstellen; dabei können häufig bestehende Altersrückstellungen übernommen werden. Allerdings ist der VITAL 750 seit längerer Zeit geschlossen, weshalb die Risikogemeinschaft schrumpft und die Beitragsentwicklung typischerweise unter Druck steht.
Eine zielgerichtete Analyse zur Frage, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel für Sie sinnvoll ist, bietet unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm. Dabei wird auch geprüft, welche AXA PKV-Tarif-Alternativen zu Ihrem VITAL 750 verfügbar sind und wie sich deren Beiträge und Leistungen auswirken.
Basismerkmale
VITAL 750: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
VITAL 750: Erstattet werden
- max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
VITAL 750: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
VITAL 750: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
VITAL 750: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
VITAL 750: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
VITAL 750: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen beeinflussen den Gesundheitsbonus nicht.
Stationäre Leistungen
VITAL 750: Privatarztbehandlung.
VITAL 750: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
VITAL 750: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/20: Keine Summenbegrenzung.
541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



