AXA VITAL 750, VITAL-Z AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VITAL 750, VITAL-Z AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif VITAL 750 und VITAL-Z der AXA aus der alten Welt verbindet erweiterte Leistungen mit einem moderaten Selbstbehalt von 900 EUR pro Versicherungsjahr. Die ambulante Versorgung umfasst Behandlungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen), in medizinisch begründeten Fällen auch darüber hinaus. Psychotherapie wird mit bis zu 30 Sitzungen zu 100% erstattet, Sehhilfen bis 250 EUR innerhalb von 2 Jahren, Zahnbehandlung komplett zu 100% und Zahnersatz zu 75% (bzw. 85% bei regelmäßiger Prophylaxe).
Als geschlossener Tarif steht der VITAL 750/VITAL-Z nur bestehenden Versicherten der AXA offen, nicht aber Neukunden. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt mittelfristig zu Herausforderungen bei der Beitragsentwicklung. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann in vielen Fällen ermöglichen, bei gleichwertigen oder besseren Leistungen die monatliche Prämie zu senken. Altersrückstellungen werden in der Regel mitgenommen, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung - der genaue Ablauf hängt vom gewählten Zieltarif ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, ob ein Wechsel für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre individuelle Situation und empfiehlt Alternativen zum AXA PKV-Tarif, die zu Ihren Anforderungen und Ihrem Budget passen.
Basismerkmale
VITAL 750: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
VITAL 750: Erstattet werden
- max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
VITAL 750: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
VITAL 750: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
VITAL 750: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
VITAL 750: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
VITAL 750: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen beeinflussen den Gesundheitsbonus nicht.
Stationäre Leistungen
VITAL 750: Privatarztbehandlung.
VITAL 750: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
VITAL 750: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



