AXA Vital900-N, 541-N NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: AXA Vital900-N, 541-N NW
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA Vital900-N, 541-N NW kombiniert einen moderaten Selbstbehalt von 900 Euro mit beeindruckenden Leistungen: GOÄ bis zu 3,5-fach für ärztliche Leistungen, in medizinisch begründeten Einzelfällen auch über die Höchstsätze hinaus, sowie bis zu 5-fach für Chefarztleistungen. Der Zahnersatztarif 541-N bietet 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz ohne Jahresobergrenzen, dazu 90% Kieferorthopädie. Ergänzend: Zweibettzimmer, private Ärzte, bis 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100%, 250 Euro Sehhilfen alle 2 Jahre.
Die Neue-Welt-Grundlage und der geschlossene Status bedeuten für bestehende Versicherte der AXA ein hohes Interesse an einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Schrumpfende Risikogemeinschaften und eine immer älter werdende Versichertenstruktur führen bei solchen Bestandstarifen regelmäßig zu spürbaren Beitragserhöhungen. Die gute Nachricht: Ein Wechsel innerhalb der AXA in einen offenen oder moderner kalkulierten Tarif ist oft mit unverändertem oder verbessertem Leistungsniveau möglich und kann zu erheblichen Einsparungen führen.
Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollem Erhalt Ihrer Altersrückstellungen realisierbar ist, prüft unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm gerne in unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse. Seine Expertise zum AXA PKV-Tarif hilft Ihnen, das richtige Angebot zu finden.
Basismerkmale
Vital900-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vital900-N: Erstattet werden
- max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
Vital900-N: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Vital900-N: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
Vital900-N: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Vital900-N: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Vital900-N: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Vital900-N: Privatarztbehandlung.
Vital900-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
Vital900-N: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541-N: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
541-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541-N: Keine Summenbegrenzung.
541-N: Nicht erforderlich.



