AXA Vital900-UA, KHT-UA/50, Kompakt Zahn-UA: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA Vital900-UA, KHT-UA/50, Kompakt Zahn-UA im Detail
Der geschlossene Unisex-Tarif AXA Vital900-UA, KHT-UA/50, Kompakt Zahn-UA kombiniert Privatarztbehandlung in Einbettzimmern mit umfassender Zahnersatz-Abdeckung (60 Prozent) und GOÄ-Leistungen über den Höchstsätzen. Mit einem Selbstbehalt von 900 Euro pro Versicherungsjahr positioniert sich dieser Tarif als moderner Neu-Welt-Tarif mit gezielten Regelungen zu Sehhilfen, Psychotherapie und Hilfsmitteln. Als geschlossenes Produkt richtet er sich ausschließlich an Bestandsversicherte der AXA; Neukundeneröffnungen sind nicht vorgesehen.
Geschlossene Tarife wie dieser unterliegen einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft, die typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Die gute Nachricht: Bestandsversicherte haben das Recht zu einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA. In vielen Fällen bietet ein solcher Wechsel die Möglichkeit, Beiträge zu senken und häufig gleichwertige oder bessere Leistungen zu erhalten, während die Altersrückstellungen in den meisten Fällen mitgenommen werden können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm identifiziert für Sie die besten Wechseloptionen innerhalb der AXA und zeigt auf, wie Sie von aktuellen Tarifangeboten profitieren können.
Basismerkmale
Vital900-UA: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Vital900-UA: Erstattet werden
- max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
- Laser(Lasik)-Operationen.
Vital900-UA: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Vital900-UA: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall bezogen wird oder
- es sich um orthopädische Schuhzurichtungen, Schuheinlagen, Bandagen handelt oder
- es sich um Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.
Sonst werden 75% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 120,-EUR für Bettnässertherapiegerät
- 150,-EUR für Tens-/EMS-Geräte
- 200,-EUR für Allergikerbettwäsche
- 520,-EUR für Perücken
- 600,-EUR für Bewegungsschienen
- 1.450,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
- 2.450,-EUR für elektronische Lesegeräte
- pro orthopädischem Schuh 25,-EUR Selbstbeteiligung
- 4 Paar Einlagen pro Kalenderjahr.
Vital900-UA: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Vital900-UA: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Vital900-UA: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Vital900-UA: Privatarztbehandlung.
Vital900-UA: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Vital900-UA: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Kompakt Zahn-UA: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Kompakt Zahn-UA: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet (70%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 70% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Kompakt Zahn-UA: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Kompakt Zahn-UA: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



