AXA VZ600-U, Kompakt Zahn-U: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VZ600-U, Kompakt Zahn-U im Überblick
Der offene Unisex-Tarif AXA VZ600-U, Kompakt Zahn-U der AXA Private Krankenversicherung kombiniert überdurchschnittliche ambulante und stationäre Leistungen mit gezielter Dentalversorgung. Die ambulante Behandlung wird über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet; stationär genießen Versicherte Privatarztbehandlung im Einbettzimmer. Der Selbstbehalt von 600 Euro pro Versicherungsjahr begrenzt die Eigenbelastung bei Routinevorsorgeleistungen, die kostenfrei bleiben. In der Zahnversorgung liegt der Tarif mit 100% Zahnbehandlung und 60% Zahnersatz im oberen Mittelfeld - Kieferorthopädie bis 18 Jahre zu 70%, danach 60%.
Als offener Tarif der neuen Welt profitiert der VZ600-U von einer aktiv verwalteten Versichertengemeinschaft mit ausgewogener Altersstruktur, was tendenziell zu moderateren Beitragssteigerungen führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann in vielen Fällen Möglichkeiten für bessere Konditionen oder niedrigere Prämien eröffnen; dabei können vorhandene Altersrückstellungen häufig übernommen werden, eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Die konkrete Machbarkeit hängt von der individuellen Konstellation ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bietet eine fundierte Bewertung des AXA PKV-Tarifs und zeigt auf, welche Wechselmöglichkeiten zu Ihrem Profil passen.
Basismerkmale
VZ600-U: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
VZ600-U: Erstattet werden
- Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehstärke:
a) für Einstärkengläser bis 6 Dioptrien max. 300,-EUR und bei stärkerer Fehlsichtigkeit max. 600,-EUR
b) für Mehrstärkengläser bis 6 Dioptrien max. 700,-EUR und bei stärkerer Fehlsichtigkeit max. 1.000,-EUR
- Laser(Lasik)-Operationen.
VZ600-U: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
VZ600-U: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall bezogen wird oder
- es sich um orthopädische Schuhzurichtungen, Schuheinlagen, Bandagen handelt oder
- es sich um Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.
Sonst werden 75% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 120,-EUR für Bettnässertherapiegerät
- 150,-EUR für Tens-/EMS-Geräte
- 200,-EUR für Allergikerbettwäsche
- 520,-EUR für Perücken
- 600,-EUR für Bewegungsschienen
- 1.450,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
- 2.450,-EUR für elektronische Lesegeräte
- pro orthopädischem Schuh 25,-EUR Selbstbeteiligung
- 4 Paar Einlagen pro Kalenderjahr.
VZ600-U: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
VZ600-U: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
VZ600-U: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
VZ600-U: Privatarztbehandlung.
VZ600-U: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
VZ600-U: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Kompakt Zahn-U: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Kompakt Zahn-U: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet (70%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 70% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Kompakt Zahn-U: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Kompakt Zahn-U: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



