AXA VZ600-U, Prem Zahn-U: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VZ600-U, Prem Zahn-U im Detail
Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit dem offenen Unisex-Tarif VZ600-U und dem Zusatztarif Prem Zahn-U eine moderne Versicherungslösung aus der neuen Welt. Der Tarif kombiniert einen Selbstbehalt von 600 Euro pro Versicherungsjahr mit übergesetzlichen Erstattungen: ambulante und stationäre Behandlungen werden über die Höchstsätze der GOÄ hinaus erstattet, Privatarztbehandlung im Krankenhaus ist versichert, und die Unterbringung erfolgt im Einbettzimmer. Der Zahnersatz wird zu 90 Prozent erstattet, mit jährlichen Summenbegrenzungen, die über vier Jahre von 2.000 bis 8.000 Euro steigen.
Als offener Tarif nimmt die AXA aktiv Neukunden auf, was einer stabilen Altersstruktur und tendenziell moderateren Beitragsentwicklungen zugutekommt. Bestehende Versicherte der AXA können innerhalb dieser neuen Welt auf Basis des internen Tarifwechsels nach §204 VVG auch andere Tarife der Gesellschaft prüfen und in vielen Fällen durch einen Wechsel Beiträge reduzieren oder Leistungen optimieren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob der AXA PKV-Tarif ideal zu Ihrer Situation passt oder welche Optimierungsmöglichkeiten bestehen.
Basismerkmale
VZ600-U: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
VZ600-U: Erstattet werden
- Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehstärke:
a) für Einstärkengläser bis 6 Dioptrien max. 300,-EUR und bei stärkerer Fehlsichtigkeit max. 600,-EUR
b) für Mehrstärkengläser bis 6 Dioptrien max. 700,-EUR und bei stärkerer Fehlsichtigkeit max. 1.000,-EUR
- Laser(Lasik)-Operationen.
VZ600-U: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
VZ600-U: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall bezogen wird oder
- es sich um orthopädische Schuhzurichtungen, Schuheinlagen, Bandagen handelt oder
- es sich um Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.
Sonst werden 75% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 120,-EUR für Bettnässertherapiegerät
- 150,-EUR für Tens-/EMS-Geräte
- 200,-EUR für Allergikerbettwäsche
- 520,-EUR für Perücken
- 600,-EUR für Bewegungsschienen
- 1.450,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
- 2.450,-EUR für elektronische Lesegeräte
- pro orthopädischem Schuh 25,-EUR Selbstbeteiligung
- 4 Paar Einlagen pro Kalenderjahr.
VZ600-U: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
VZ600-U: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
VZ600-U: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
VZ600-U: Privatarztbehandlung.
VZ600-U: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
VZ600-U: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Prem Zahn-U: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
Prem Zahn-U: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 90%.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Prem Zahn-U: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 2.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 6.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 8.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Prem Zahn-U: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



