AXA VZ600-U, VZ Zahn-U: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VZ600-U, VZ Zahn-U im Überblick
Ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt von AXA: Der VZ600-U kombiniert Leistungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus mit einem 600 EUR jährlichen Selbstbehalt, Privatarztbehandlung im Krankenhaus und Einbettzimmer. Die VZ Zahn-U-Option adressiert zahnärztliche Materialkosten und Laborleistungen ohne Summenbegrenzung, während das Honorar ausgenommen bleibt. Die Konstellation richtet sich an Versicherte, die umfassenden Schutz mit moderater Kostenbeteiligung und ohne Primärprinzip bevorzugen.
Die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG ist auch für den VZ600-U relevant: Weitere Tarife des gleichen Versicherers könnten in vielen Fällen günstigere Beiträge oder andere Leistungskombinationen bieten, je nach persönlicher Situation und verfügbaren Alternativen. Als offener Tarif profitiert der VZ600-U derzeit von einer ausbalancierten Altersstruktur, was die Beitragsentwicklung tendenziell stabiler hält als bei geschlossenen Tarifen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, welche Optimierungspotenziale im AXA PKV-Tarif VZ600-U für Ihre Situation verfügbar sind.
Basismerkmale
VZ600-U: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
VZ600-U: Erstattet werden
- Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehstärke:
a) für Einstärkengläser bis 6 Dioptrien max. 300,-EUR und bei stärkerer Fehlsichtigkeit max. 600,-EUR
b) für Mehrstärkengläser bis 6 Dioptrien max. 700,-EUR und bei stärkerer Fehlsichtigkeit max. 1.000,-EUR
- Laser(Lasik)-Operationen.
VZ600-U: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
VZ600-U: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall bezogen wird oder
- es sich um orthopädische Schuhzurichtungen, Schuheinlagen, Bandagen handelt oder
- es sich um Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.
Sonst werden 75% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 120,-EUR für Bettnässertherapiegerät
- 150,-EUR für Tens-/EMS-Geräte
- 200,-EUR für Allergikerbettwäsche
- 520,-EUR für Perücken
- 600,-EUR für Bewegungsschienen
- 1.450,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
- 2.450,-EUR für elektronische Lesegeräte
- pro orthopädischem Schuh 25,-EUR Selbstbeteiligung
- 4 Paar Einlagen pro Kalenderjahr.
VZ600-U: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
VZ600-U: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
VZ600-U: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
VZ600-U: Privatarztbehandlung.
VZ600-U: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
VZ600-U: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.



