Barmenia (B)einsAexpert (EXP1): Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Barmenia (B)einsAexpert (EXP1) im Überblick
Der offene Unisex-Tarif (B)einsAexpert (EXP1) der Barmenia richtet sich an Versicherte, die maximale Leistung mit moderatem Selbstbehalt verbinden möchten. Mit einer GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus, Einbettzimmer im Krankenhaus, Privatarztbehandlung und 85% Zahnersatz bietet dieser Tarif umfassenden Schutz. Die neue Welt positioniert ihn als modernes Angebot mit ausgewogener Altersstruktur und transparenten Leistungsgrenzen.
Der relativ niedrige Selbstbehalt von 330 EUR im Jahr macht diesen Tarif attraktiv für Versicherte, die häufig zum Arzt gehen oder zahnärztliche Leistungen in Anspruch nehmen. Indem Sie die Barmenia-Tarifoptionen nach §204 VVG prüfen, können Sie in vielen Fällen erhebliche Einsparungen erzielen und dabei ähnliche oder bessere Leistungen beibehalten. Gerade bei offenen Tarifen in der neuen Welt profitieren Sie tendenziell von stabiler Prämienentwicklung und aktiver Tarifflexibilität.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Optimierungen im Barmenia-Portfolio möglich sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnis aller verfügbaren Tarifoptionen und kann das optimale Szenario für Ihre Situation ermitteln.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- 85%, max. 510,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 2.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen pro Auge. Erstmaliger Anspruch nach 2 Jahren ab Versicherungsbeginn.
85% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um lebenserhaltende Hilfsmittel handelt. Sonst werden 85% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 1.500,-EUR für orthopädische Schuhe pro Kalenderjahr.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet werden 85% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis (Liste des Versicherers) einschließlich verordneter Arzneimittel und Verbandmittel.
Ambulante Leistungen
85% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten.
Erstattet werden
- ärztlich angeratene Impfungen
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für Auslandsreisen in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes und berufsbedingte Schutzimpfungen zu deren Übernahme der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist.
Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 85% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 85% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 10.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




