BarmeniaGothaer
PKV-Anbieter BarmeniaGothaer
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 330 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt 80%

Barmenia (B)einsAprima+ (PRIM1+) im Überblick

Der Barmenia (B)einsAprima+ (PRIM1+) ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt mit anspruchsvollen Leistungsgarantien. Die Abrechnung erfolgt bis zu den GOÄ-Höchstsätzen: bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, bis zum 2,5-fachen für technische und bis zum 1,3-fachen für Laborleistungen. Der Tarif bietet Privatarztbehandlung im Krankenhaus, eine Zahnersatzquote von 80% mit jährlichen Anerkennungsgrenzen von bis zu 15.000 Euro ab dem vierten Versicherungsjahr sowie umfassende Zusatzleistungen wie Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung, Sehhilfen bis 240 Euro alle zwei Jahre und ein offener Hilfsmittelkatalog. Der Selbstbehalt beträgt 330 Euro pro Versicherungsjahr.

Als offener Tarif mit stabiler Altersstruktur profitiert der (B)einsAprima+ von aktiver Neukunden-Akquisition und moderaten Beitragsentwicklungen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Barmenia kann für Versicherte mit höheren Beitragssätzen attraktiv sein: In vielen Fällen sind günstigere Tarife bei gleichwertigen oder besseren Leistungen verfügbar, und die Altersrückstellungen können häufig ganz oder teilweise übernommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob ein Wechsel zu einem besseren Barmenia PKV-Tarif sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt330 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • 80%, max. 240,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen pro Auge. Erstmaliger Anspruch nach 2 Jahren ab Versicherungsbeginn.
Psychotherapie

80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um lebenserhaltende Hilfsmittel handelt. Sonst werden 80% erstattet.

Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 80% des Erstattungssatzes erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Die Erstattung ist begrenzt auf max.:

  • 750,-EUR für orthopädische Schuhe pro Kalenderjahr
  • 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr.
Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Arzt für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung, Frauenarzt, Kinderarzt, Augenarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt oder veranlasst wird.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird (stellt der Primärarzt danach die Notwendigkeit einer weiteren fachärztlichen Behandlung fest, werden wieder 100% erstattet).
  • 100% für ambulante Behandlung im Ausland.
  • 80% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis (Liste des Versicherers) einschließlich verordneter Arzneimittel und Verbandmittel.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und nach Mutterschafts-Richtlinien
  • max. 500,-EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr für weitere Vorsorgeuntersuchungen.

Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80%

  • ärztlich angeratene Impfungen
  • Impfungen gemäß Empfehlung der ständigen Impfkommission.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung unabhängig von einer Selbstbeteiligung.

Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 7.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
  • 15.000,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Barmenia: (B)einsAprima+ (PRIM1+) versichert?
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Viele BarmeniaGothaer-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum der (B)einsAprima+ ein offener Tarif ist und was das bedeutet

Der (B)einsAprima+ nimmt aktiv neue, externe Kunden auf und profitiert von einer ausgeglichenen Altersstruktur im Versichertenkollektiv. Das macht diesen Tarif weniger anfällig für Beitragssprünge durch Überalterung, wie sie in geschlossenen Tarifen auftreten. Auch für Bestandsversicherte der Barmenia ist ein Tarifwechsel in den (B)einsAprima+ über §204 VVG möglich, sofern dieser günstiger positioniert ist oder bessere Leistungen bietet.

Ein offener Status bedeutet jedoch nicht Prämienfreiheit: Medizinische Kostensteigerungen, normative Zinsentwicklung und regulatorische Anforderungen wirken sich auch hier aus. Der Vorteil liegt in der stabileren kollektiven Risikoverteilung. Versicherte mit Beitragserhöhungen sollten daher gezielt prüfen, ob ein Wechsel zu einem anderen Barmenia-Tarif die Abgaben senken kann.

Tarifwechsel bei der Barmenia: Möglichkeiten nach §204 VVG

Wer mit dem aktuellen Barmenia-Tarif unzufrieden ist, kann intern zu einem anderen Barmenia-Tarif wechseln - ohne den Versicherer zu wechseln. Der §204 VVG regelt dieses Recht für alle privat Versicherten. Die Altersrückstellungen können in den meisten Fällen ganz oder teilweise übernommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif und der individuellen Situation ab. Diesen Punkt klärt nur eine persönliche Analyse.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet, welche Barmenia-Alternativen zu Ihrem (B)einsAprima+ verfügbar sind und ob ein Wechsel wirtschaftlich und leistungsmäßig sinnvoll ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen eine klare Empfehlung: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im (B)einsAprima+: Tarifwechsel als Ausweg

Der (B)einsAprima+ ist als offener Tarif der neuen Welt zwar vor Überalterung besser geschützt als ältere Kollektive, doch auch hier treiben medizinische Kostensteigerungen und sinkende Renditen aus Kapitalvermögen Erhöhungen voran. Versicherte mittleren Alters mit längerer Versicherungsdauer können von angesammelten Altersrückstellungen profitieren - doch die laufenden Beitragssätze steigen regelmäßig.

Ein Tarifwechsel zu einem günstiger kalkulierten Barmenia-Tarif ist häufig die erste Optimierungsmöglichkeit. Überprüfen Sie am besten regelmäßig, welche Alternativen verfügbar sind. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt die Entwicklung Ihrer Barmenia-Tarife. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um konkrete Einsparpotenziale zu ermitteln und einen passgenauen Wechselplan zu entwickeln: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum Barmenia (B)einsAprima+ (PRIM1+)

Der Tarif erstattet ambulant bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach ärztlich, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Labor). Psychotherapie wird zu 80% ohne Sitzungsbegrenzung erstattet, Sehhilfen bis 240 Euro alle zwei Jahre (80%), Laseroperationen bis 1.000 Euro pro Auge nach 2 Jahren. Stationär wird Privatarztbehandlung abgedeckt, ebenfalls bis zu den Höchstsätzen. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80% mit Jahresgrenzen von bis zu 15.000 Euro ab Jahr vier. Hilfsmittel werden aus einem offenen Katalog zu 80%-100% übernommen.
Der (B)einsAprima+ ist ein offener Tarif, der aktiv neue Kunden aufnimmt. Das stabilisiert die Altersstruktur und trägt zu moderateren Beitragsentwicklungen bei. Für bestehende Barmenia-Versicherte bietet sich ein interner Wechsel nach §204 VVG an, wenn höhere Beitragssätze entstanden sind. Während geschlossene Tarife durch schrumpfende Kollektive unter Druck geraten, profitiert der (B)einsAprima+ von frischem Versichertenbestand und damit verbundener Risikostabilität.
Der Selbstbehalt beträgt 330 Euro pro Versicherungsjahr und greift durchgängig für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Mit 330 Euro positioniert sich der (B)einsAprima+ im Standard-Segment des Marktes - nicht kostenlos wie selbstbehaltsfreie Tarife, aber auch nicht im höheren Kostenrisiko wie Tarife mit 600+ Euro Selbstbehalt. Für Versicherte mit regelmäßigem Leistungsbedarf ist dieser Selbstbehalt überschaubar.
Ja, ein interner Tarifwechsel zur Barmenia nach §204 VVG ist möglich. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie viel der Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets von der individuellen Situation und dem Zieltarif ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Auskunft dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Mitnahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt diese Details für Ihren Fall.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und der verfügbaren Alternative ab. Der (B)einsAprima+ ist als offener Tarif mit stabiler Risikogemeinschaft und hohen Leistungsstandards gut positioniert - ein Wechsel lohnt sich vor allem dann, wenn Sie einen vergleichbaren Barmenia-Tarif mit niedrigerem Beitrag finden oder eine spezifisch günstigere Kombination aus Selbstbehalt, Zimmertyp oder Zahnleistung benötigen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert die verfügbaren Barmenia-Tarife und empfiehlt, ob und wohin ein Wechsel sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert