Barmenia (B)einsAprima (PRIM1): Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Barmenia (B)einsAprima (PRIM1) im Überblick
Die Barmenia (B)einsAprima (PRIM1) ist ein offener Unisex-Tarif der Neuen Welt mit 330 Euro Selbstbehalt pro Versicherungsjahr. Der Tarif bietet ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Stationär werden Regel- und Belegarztleistungen erstattet; private Zimmer sind nicht enthalten. Zahnersatz wird zu 75 Prozent erstattet, Zahnbehandlung zu 100 Prozent. Psychotherapie, Sehhilfen und naturheilkundliche Verfahren sind versichert.
Als offener Tarif profitiert die (B)einsAprima von einer ausgewogenen Altersstruktur und aktiver Neukunden-Akquisition, was die Beitragsentwicklung tendenziell stabiler hält. Der 330-Euro-Selbstbehalt positioniert diesen Tarif im moderaten Segment und ermöglicht vielen Versicherten eine gute Balance zwischen erschwinglicher Prämie und Leistungsumfang. Bestandsversicherte, die mit aktuellen Beiträgen unzufrieden sind, können häufig durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Barmenia alternative Tarife mit besseren Konditionen nutzen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob ein Wechsel zu einem günstigeren Barmenia PKV-Tarif für Ihre Situation machbar und sinnvoll ist.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- 75%, max. 112,50EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen pro Auge. Erstmaliger Anspruch nach 2 Jahren ab Versicherungsbeginn.
75% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um lebenserhaltende Hilfsmittel handelt. Sonst werden 75% erstattet.
Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 75% des Erstattungssatzes erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 750,-EUR für orthopädische Schuhe pro Kalenderjahr
- 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr.
Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Arzt für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung, Frauenarzt, Kinderarzt, Augenarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt oder veranlasst wird.
- 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird (stellt der Primärarzt danach die Notwendigkeit einer weiteren fachärztlichen Behandlung fest, werden wieder 100% erstattet).
- 100% für ambulante Behandlung im Ausland.
- 75% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis (Liste des Versicherers) einschließlich verordneter Arzneimittel und Verbandmittel.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr.
Ambulante Leistungen
75% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und nach Mutterschafts-Richtlinien
- max. 250,-EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr für weitere Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 75%
- ärztlich angeratene Impfungen
- Impfungen gemäß Empfehlung der ständigen Impfkommission.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 7.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 7.500,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




