BarmeniaGothaer
PKV-Anbieter BarmeniaGothaer
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 330 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt 75%

Barmenia (B)einsAprima (PRIM1) im Überblick

Die Barmenia (B)einsAprima (PRIM1) ist ein offener Unisex-Tarif der Neuen Welt mit 330 Euro Selbstbehalt pro Versicherungsjahr. Der Tarif bietet ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Stationär werden Regel- und Belegarztleistungen erstattet; private Zimmer sind nicht enthalten. Zahnersatz wird zu 75 Prozent erstattet, Zahnbehandlung zu 100 Prozent. Psychotherapie, Sehhilfen und naturheilkundliche Verfahren sind versichert.

Als offener Tarif profitiert die (B)einsAprima von einer ausgewogenen Altersstruktur und aktiver Neukunden-Akquisition, was die Beitragsentwicklung tendenziell stabiler hält. Der 330-Euro-Selbstbehalt positioniert diesen Tarif im moderaten Segment und ermöglicht vielen Versicherten eine gute Balance zwischen erschwinglicher Prämie und Leistungsumfang. Bestandsversicherte, die mit aktuellen Beiträgen unzufrieden sind, können häufig durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Barmenia alternative Tarife mit besseren Konditionen nutzen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob ein Wechsel zu einem günstigeren Barmenia PKV-Tarif für Ihre Situation machbar und sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt330 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • 75%, max. 112,50EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen pro Auge. Erstmaliger Anspruch nach 2 Jahren ab Versicherungsbeginn.
Psychotherapie

75% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um lebenserhaltende Hilfsmittel handelt. Sonst werden 75% erstattet.

Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 75% des Erstattungssatzes erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Die Erstattung ist begrenzt auf max.:

  • 750,-EUR für orthopädische Schuhe pro Kalenderjahr
  • 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr.
Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Arzt für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung, Frauenarzt, Kinderarzt, Augenarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt oder veranlasst wird.
  • 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird (stellt der Primärarzt danach die Notwendigkeit einer weiteren fachärztlichen Behandlung fest, werden wieder 100% erstattet).
  • 100% für ambulante Behandlung im Ausland.
  • 75% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis (Liste des Versicherers) einschließlich verordneter Arzneimittel und Verbandmittel.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

75% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und nach Mutterschafts-Richtlinien
  • max. 250,-EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr für weitere Vorsorgeuntersuchungen.

Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 75%

  • ärztlich angeratene Impfungen
  • Impfungen gemäß Empfehlung der ständigen Impfkommission.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung unabhängig von einer Selbstbeteiligung.

Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 7.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
  • 7.500,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele BarmeniaGothaer-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist die (B)einsAprima ein offener Tarif und was bedeutet das?

Die Barmenia (B)einsAprima nimmt aktiv Neukunden auf; der Tarif ist nicht geschlossen. Das ermöglicht der Versichertengemeinschaft eine kontinuierliche Verjüngung und Stabilisierung des Altersaufbaus. Mit offener Risikogemeinschaft entwickeln sich Beitragssteigerungen in der Regel moderater als in geschlossenen Beständen, da die medizinischen Kostensteigerungen nicht allein von einer schrumpfenden und älter werdenden Versichertengruppe getragen werden müssen. Für bestehende Barmenia-Kunden bietet die offene Gestaltung den Vorteil, dass ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG in neuere oder günstiger kalibrierte Tarife oft problemlos möglich ist.

Die Neue-Welt-Klassifizierung unterstreicht die moderne Struktur: Der Tarif folgt aktuellen Versicherungsprinzipien ohne Altbestands-Besonderheiten. Diesen offenen Status können Interessenten auch langfristig für eine stabile Vertragsentwicklung nutzen, sofern sie sich als Neukunden noch anmelden möchten.

Tarifwechsel innerhalb der Barmenia: Was ist möglich?

Versicherte der Barmenia können nach §204 VVG in einen anderen Tarif des gleichen Unternehmens wechseln, ohne die bestehende Versicherung zu kündigen. Bei einem solchen internen Tarifwechsel können in vielen Fällen die Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Allerdings: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet konkret, welche Barmenia-Tarife zu Ihrem Profil passen und wie realistisch eine Prämienreduzierung ist. Weitere Details und Ihre individuelle Einschätzung erhalten Sie durch eine Analyse. Jetzt anmelden und erlauben Sie uns, Ihren Versicherungsstatus zu prüfen.

Beitragserhöhungen bei der (B)einsAprima: Ursachen und Lösungsweg

Auch in einem offenen Tarif wie der (B)einsAprima können Beitragserhöhungen auftreten. Treiber sind hauptsächlich medizinische Kostensteigerungen (neue Therapien, teurere Behandlungen) sowie Renditerückgänge auf das Deckungskapital. Da die (B)einsAprima offen ist, wird die Last nicht zusätzlich durch eine massiv schrumpfende Versichertengemeinschaft verschärft; dennoch bleiben strukturelle Kostentreiber relevant.

Die gute Nachricht: Ein Tarifwechsel innerhalb der Barmenia kann häufig Abhilfe schaffen. Viele Versicherte finden in einem optimierten Tarif bei gleichbleibenden oder sogar besseren Leistungen eine niedrigere Prämie. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Beitragsentwicklung Ihrer Versichertengemeinschaft mit dem Beitragserhöhungs-Chart und prüfen Sie aktiv Ihre Wechselchancen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen eine persönliche Handlungsempfehlung basierend auf Ihrem Status und den verfügbaren Alternativen. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Barmenia (B)einsAprima (PRIM1)

Die (B)einsAprima erstattet ambulante Leistungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach ärztlich, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Labor). Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz zu 75 Prozent mit jährlichen Höchstgrenzen von 7.500 Euro. Sehhilfen werden bis zu 112,50 Euro alle 2 Jahre erstattet, Psychotherapie zu 75 Prozent ohne Sitzungsbegrenzung. Naturheilverfahren sind bis 1.000 Euro jährlich enthalten. Stationär gibt es Regel- und Belegarztleistungen ohne Chefarztrecht, aber mit stationärer Psychotherapie.
Der Tarif ist offen und nimmt weiterhin Neukunden auf. Das ermöglicht eine stabile Altersstruktur und tendenziell moderatere Beitragssteigerungen als in geschlossenen Beständen mit schrumpfender Versichertengemeinschaft. Die offene Risikogemeinschaft ist ein Plus für die langfristige Stabilität des Bestands und erleichtert es Versicherten, in andere attraktive Barmenia-Tarife zu wechseln.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 330 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser moderate Selbstbehalt positioniert den Tarif im mittleren Segment: nicht kostenlos wie Tarife mit 0 Euro Selbstbehalt, aber auch nicht hoch wie Tarife mit 500+ Euro. Die 330 Euro setzen einen überschaubaren Eigenanteil und ermöglichen trotzdem erschwingliche Monatsprämien.
Ja, Sie können nach §204 VVG zu einem anderen Barmenia-Tarif wechseln. In vielen Fällen lassen sich Altersrückstellungen mitnehmen und Gesundheitsprüfungen entfallen oft ganz. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihr persönliches Sparpotenzial.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und aktuellen Leistungsanforderungen ab. Der 330-Euro-Selbstbehalt ist für viele tragbar, aber je älter Sie werden, desto eher lohnt sich ein Vergleich mit Tarifen, die einen niedrigeren Selbstbehalt oder spezialisierte Zusatzleistungen bieten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation und identifiziert, ob ein interner Wechsel sinnvoll ist und welche Barmenia-Alternative am besten passt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert