Barmenia (B)einsAprimex (PRIMX1): Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum Barmenia (B)einsAprimex (PRIMX1)
Der Barmenia (B)einsAprimex (PRIMX1) ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt mit solider Grundversorgung und überschaubarem Selbstbehalt von 330 Euro pro Versicherungsjahr. Die ambulante Behandlung wird bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen) erstattet, die stationäre Versorgung erfolgt in Mehrbettzimmern mit Regel- und Belegarztleistungen. Die Zahnbehandlung ist vollständig abgedeckt (100%), während Zahnersatz mit 80% Erstattung bei jährlichen Höchstgrenzen bis 7.500 Euro in den ersten drei Jahren berücksichtigt wird.
Als offener Tarif mit aktiver Neukundenakquisition profitiert der PRIMX1 von einer ausgeglichenen Altersstruktur und tendenziell moderater Beitragsentwicklung. Versicherte des Barmenia-Konzerns können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in den PRIMX1 wechseln und häufig Prämien senken, ohne dabei grundlegend schlechtere Leistungen akzeptieren zu müssen; die Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, wobei eine erneute Gesundheitsprüfung vom individuellen Fall abhängt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, wie gut der Barmenia PKV-Tarif zu Ihrer Situation passt und wo konkrete Optimierungspotenziale liegen.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- 80%, max. 240,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen pro Auge. Erstmaliger Anspruch nach 2 Jahren ab Versicherungsbeginn.
80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um lebenserhaltende Hilfsmittel handelt. Sonst werden 80% erstattet.
Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 80% des Erstattungssatzes erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 750,-EUR für orthopädische Schuhe pro Kalenderjahr
- 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet werden 80% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis (Liste des Versicherers) einschließlich verordneter Arzneimittel und Verbandmittel.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr.
Ambulante Leistungen
80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und nach Mutterschafts-Richtlinien
- max. 500,-EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr für weitere Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden
- ärztlich angeratene Impfungen
- Impfungen gemäß Empfehlung der ständigen Impfkommission.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 7.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 15.000,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




