Barmenia (B) VHV 1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Barmenia (B) VHV 1 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif (B) VHV 1 AW der Barmenia kombiniert Merkmale der älteren Tarifgeneration mit großzügigen Leistungsgarantien: Keine Selbstbeteiligung, GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus ambulant und stationär, Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung und 80%ige Psychotherapie-Abdeckung ohne Sitzungsbegrenzung. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 75%. Der Tarif steht nicht mehr für Neukunden offen, wendet sich aber an bestehende Versicherte derselben Gesellschaft, die nach Optimierungsmöglichkeiten suchen.
Die Risikogemeinschaft dieses älteren Tarifs schrumpft kontinuierlich, was sich in der Regel auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem moderneren Tarif kann in vielen Fällen erhebliche Ersparnisse bringen, oft sogar bei gleichwertigen oder besseren Leistungen. Altersrückstellungen werden häufig übernommen, eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft entfallen. Die konkrete Machbarkeit hängt vom Einzelfall ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Optimierungen im Barmenia PKV-Tarif möglich sind und wie Sie Ihre Beiträge senken können.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
156,-EUR für Sehhilfen. Ab 8 Dioptrien 234,-EUR. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Hörhilfen und Krankenfahrstuhl je 1.040,-EUR, Sprechgerät, Bein-, Arm- und Brustprothesen, Geh- und Stützapparat, Kunstaugen, Bandagen, Bruchband, Strümpfe, Einlagen. Orthopädische Schuhe 260,-EUR pro Jahr, lebenserhaltende Hilfsmittel.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind alle von Ärzten durchgeführten Naturheilverfahren, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind oder sich in der Praxis ebenso Erfolg versprechend bewährt haben.
Ambulante Leistungen
80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden
- ärztlich angeratene Impfungen
- Impfungen gemäß Empfehlung der ständigen Impfkommission.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 800,-EUR pro Kalenderjahr.
Bei Umstellung in den Tarif VHV+ entfällt die Begrenzung.
Nicht erforderlich.




