Barmenia (B)VHV1+: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Der Barmenia (B)VHV1+ im Profil
Der Barmenia (B)VHV1+ ist ein offener Unisex-Tarif der Neuen Welt ohne Selbstbehalt, der Versicherten Leistungen auf höchstem Niveau bietet. Mit einer GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus, Einbettzimmer im Krankenhaus und Chefarztbehandlung kombiniert dieser Tarif Premium-Leistungen mit modernem Tarifdesign. Die Zahnversorgung wird großzügig abgedeckt: Zahnbehandlungen zu 100%, Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) zu 75% und Kieferorthopädie ebenfalls zu 85%. Zusätzlich sind Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung, alternative Medizin und umfassende Vorsorgeversorgung enthalten.
Als offener Tarif profitiert der (B)VHV1+ von einem aktiv gepflegten Versichertenkollektiv, was tendenziell moderatere Beitragserhöhungen ermöglicht. Bestehende Versicherte der Barmenia können innerhalb eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in andere Barmenia-Tarife wechseln und häufig bei optimierten Konditionen Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitnehmen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird. Ob solche Wechsel tatsächlich vorteilhaft sind, hängt von der persönlichen Situation und verfügbaren Alternativtarifen ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, ob ein optimierter Barmenia PKV-Tarif für Ihre Lebenssituation sinnvoll ist.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 160,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen), darüber 50% ab 8 Dioptrien. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 2.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen pro Auge. Erstmaliger Anspruch nach 2 Jahren ab Versicherungsbeginn.
85% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 1.500,-EUR für orthopädische Schuhe pro Kalenderjahr.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind alle von Ärzten durchgeführten Naturheilverfahren, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind oder sich in der Praxis ebenso Erfolg versprechend bewährt haben.
Ambulante Leistungen
85% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten.
Erstattet werden
- ärztlich angeratene Impfungen
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für Auslandsreisen in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes und berufsbedingte Schutzimpfungen zu deren Übernahme der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist.
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 85% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 85% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 800,-EUR pro Kalenderjahr.
Bei Umstellung in den Tarif VHV+ entfällt die Begrenzung.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




