Barmenia (B) VHV 2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Barmenia (B) VHV 2 AW im Überblick
Geschlossener Bisex-Tarif der Barmenia ohne Selbstbehalt und mit GOÄ-Erstattung über den Höchstsatz: Der (B) VHV 2 AW gehört zur alten Welt und richtet sich an Bestandsversicherte, die in einem stabilen, komplett prämienfrei erwerbbaren Tarif verbleiben oder ihn nutzen möchten. Mit Einbettzimmer-Option, Privatarztbehandlung, 75 Prozent Zahnersatz und unbegrenzten Psychotherapie-Sitzungen (80 Prozent) bietet dieser Tarif ein premium-orientiertes Leistungsspektrum ohne Eigenanteil beim Arzt.
Geschlossene Alte-Welt-Tarife wie dieser verkleinern ihre Risikogemeinschaft kontinuierlich, da Neukunden nicht mehr aufgenommen werden. Dies führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, denen Versicherte durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG begegnen können. Häufig sind günstigere Alternativtarife mit gleichen oder besseren Leistungen verfügbar, und die Altersrückstellungen bleiben in vielen Fällen vollständig erhalten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre Wechselmöglichkeiten und das Sparpotenzial gezielt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm setzt sich mit Ihrem Barmenia PKV-Tarif auseinander und zeigt Ihnen den optimalen Weg.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
156,-EUR für Sehhilfen. Ab 8 Dioptrien 234,-EUR. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Hörhilfen und Krankenfahrstuhl je 1.040,-EUR, Sprechgerät, Bein-, Arm- und Brustprothesen, Geh- und Stützapparat, Kunstaugen, Bandagen, Bruchband, Strümpfe, Einlagen. Orthopädische Schuhe 260,-EUR pro Jahr, lebenserhaltende Hilfsmittel.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind alle von Ärzten durchgeführten Naturheilverfahren, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind oder sich in der Praxis ebenso Erfolg versprechend bewährt haben.
Ambulante Leistungen
80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden
- ärztlich angeratene Impfungen
- Impfungen gemäß Empfehlung der ständigen Impfkommission.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 800,-EUR pro Kalenderjahr.
Bei Umstellung in den Tarif VHV+ entfällt die Begrenzung.
Nicht erforderlich.




