Barmenia (B)VHV2+: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum Barmenia (B)VHV2+
Der offene Unisex-Tarif (B)VHV2+ der Barmenia kombiniert eine vollständige Kostenerstattung ohne Selbstbehalt mit Premium-Leistungsmerkmalen der neuen Welt. Die ambulante Versorgung erfolgt über GOÄ-Sätze, die auch die Höchstsätze übersteigen, Zahnersatz wird zu 85 Prozent bis zu 800 Euro im Kalenderjahr übernommen, und die Psychotherapie wird zu 85 Prozent ohne Sitzungsbegrenzung erstattet. Chefarztbehandlung im Krankenhaus ist enthalten, das Zweibettzimmer Standard.
Als offener Tarif profitiert die (B)VHV2+ von einer aktiv verwalteten Versichertengemeinschaft mit stabiler Altersstruktur, was tendenziell zu moderateren Beitragsanpassungen führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Barmenia bleibt auch für Bestandsversicherte eine Option, wenn sich beispielsweise bei steigenden Prämien ein anderer Tarif besser eignet. In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen übernommen werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet, wie der Barmenia PKV-Tarif optimal zu Ihrer persönlichen Situation passt.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 160,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen), darüber 50% ab 8 Dioptrien. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 2.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen pro Auge. Erstmaliger Anspruch nach 2 Jahren ab Versicherungsbeginn.
85% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 1.500,-EUR für orthopädische Schuhe pro Kalenderjahr.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind alle von Ärzten durchgeführten Naturheilverfahren, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind oder sich in der Praxis ebenso Erfolg versprechend bewährt haben.
Ambulante Leistungen
85% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten.
Erstattet werden
- ärztlich angeratene Impfungen
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für Auslandsreisen in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes und berufsbedingte Schutzimpfungen zu deren Übernahme der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist.
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 85% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 85% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 800,-EUR pro Kalenderjahr.
Bei Umstellung in den Tarif VHV+ entfällt die Begrenzung.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




