Barmenia (B) VHV 3 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Barmenia (B) VHV 3 AW im Detail
Geschlossener Bisex-Tarif der Barmenia mit vollständiger Kaskoabsicherung: 0 Euro Selbstbehalt pro Versicherungsjahr, ambulante Behandlung auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, 100% Zahnbehandlung und 75% Zahnersatz (mit 800 EUR Jahresgrenze), stationäre Leistungen im Mehrbettzimmer ohne Chefarztauswahl. Der (B) VHV 3 AW stammt aus der alten Welt, einem Versichertenbestand, der steigende Beitragsdynamiken erlebt, da die Risikogemeinschaft altert und als geschlossener Tarif keine Neuzugänge mehr kompensieren kann.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem moderneren Tarif bei Barmenia birgt häufig erhebliches Optimierungspotenzial: In vielen Fällen lassen sich Beiträge spürbar senken, während Leistungen gleichwertig oder sogar besser ausfallen. Altersrückstellungen können in der Regel teilweise oder vollständig übernommen werden, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Der Tarifwechsel bleibt ein Recht, das jeder Bestandsversicherte nutzen kann.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Alternativen für Ihren Barmenia PKV-Tarif auf und prüft, ob ein Wechsel unter Ihren persönlichen Bedingungen realisierbar ist.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
156,-EUR für Sehhilfen. Ab 8 Dioptrien 234,-EUR. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Hörhilfen und Krankenfahrstuhl je 1.040,-EUR, Sprechgerät, Bein-, Arm- und Brustprothesen, Geh- und Stützapparat, Kunstaugen, Bandagen, Bruchband, Strümpfe, Einlagen. Orthopädische Schuhe 260,-EUR pro Jahr, lebenserhaltende Hilfsmittel.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind alle von Ärzten durchgeführten Naturheilverfahren, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind oder sich in der Praxis ebenso Erfolg versprechend bewährt haben.
Ambulante Leistungen
80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden
- ärztlich angeratene Impfungen
- Impfungen gemäß Empfehlung der ständigen Impfkommission.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 800,-EUR pro Kalenderjahr.
Bei Umstellung in den Tarif VHV+ entfällt die Begrenzung.
Nicht erforderlich.




