Barmenia (B)VHV3+: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Barmenia (B)VHV3+ im Überblick
Der offene Unisex-Tarif (B)VHV3+ der Barmenia bietet Versicherten eine umfassende Krankenversicherung ohne Selbstbehalt in der neuen Welt. Mit Erstattungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus in ambulanten und zahnärztlichen Leistungen, 75 Prozent Zahnersatzdeckung, unbegrenzter Psychotherapie mit 85 Prozent Kostenübernahme und einem offenen Hilfsmittelkatalog positioniert sich dieser Tarif als leistungsstarke Option für Neukunden und bestehende Versicherte, die ihre Deckung optimieren möchten.
Als offener Tarif profitiert (B)VHV3+ von einer ausgeglichenen Altersstruktur und einer stabil wachsenden Versichertengemeinschaft, was tendenziell zu moderateren Beitragsanpassungen führt. Bestehende Versicherte der Barmenia können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG häufig in diesem Tarif bessere Leistungen mit gleichbleibenden oder reduzierten Beiträgen erreichen, insbesondere wenn sie bislang in geschlossenen oder älteren Tarifen versichert sind.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob der Barmenia PKV-Tarif optimal zu Ihrer Situation passt und welche Wechseloptionen verfügbar sind.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 160,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen), darüber 50% ab 8 Dioptrien. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 2.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen pro Auge. Erstmaliger Anspruch nach 2 Jahren ab Versicherungsbeginn.
85% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 1.500,-EUR für orthopädische Schuhe pro Kalenderjahr.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind alle von Ärzten durchgeführten Naturheilverfahren, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind oder sich in der Praxis ebenso Erfolg versprechend bewährt haben.
Ambulante Leistungen
85% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten.
Erstattet werden
- ärztlich angeratene Impfungen
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für Auslandsreisen in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes und berufsbedingte Schutzimpfungen zu deren Übernahme der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist.
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 85% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 85% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 800,-EUR pro Kalenderjahr.
Bei Umstellung in den Tarif VHV+ entfällt die Begrenzung.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




