Barmenia easyflex clinic 1+ NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Barmenia easyflex clinic 1+ NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif easyflex clinic 1+ NW der Barmenia Krankenversicherung AG verbindet Komfort und umfassende Leistungen in der neuen Welt. Mit Einbettzimmer, GOÄ bis zum 3,5-fachen Satz ambulant und Privatarztbehandlung stationär bietet dieser Tarif eine Premium-Versorgung. Bei der Zahnbehandlung zeigt sich die Stärke des Tarifs besonders deutlich: 100% Erstattung ohne Summenbegrenzung machen ihn zu einem Tarifangebot für zahnmedizinisch anspruchsvolle Versicherte. Mit einem moderaten Selbstbehalt von 220 Euro pro Jahr bleibt das Sicherheitsnetz eng.
Da dieser Tarif geschlossen ist und nicht mehr für externe Neukunden zur Verfügung steht, richtet sich eine Optimierung vor allem an Bestandsversicherte des Unternehmens. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG eröffnet häufig Chancen auf Einsparungen ohne Gesundheitsprüfung, während Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig mitgenommen werden können. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt bei älteren Tarifen tendenziell zu steigenden Beiträgen, was einen Wechsel zu kostengünstiger positionierten Alternativen zunehmend attraktiv macht.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart, welcher Barmenia PKV-Tarif ideal zu Ihrer persönlichen Situation passt und wo Einsparpotenziale liegen.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
75% aus max. 125,-EUR Rechnungsbetrag für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
75% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 75% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn
- ein Hilfsmittel max. 2.500,-EUR kostet oder
- nach Kostenvoranschlag.
Sonst werden 50% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 250,-EUR für orthopädische Schuhe pro Kalenderjahr
- 750,-EUR für Hörhilfen
- 1.500,-EUR für Krankenfahrstühle.
Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin oder Arzt für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung), Frauenarzt, Kinderarzt, Augenarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt oder veranlasst wird. Der Hausarzt ist bei der ersten Inanspruchnahme namentlich zu benennen.
- 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird (stellt der Primärarzt danach die Notwendigkeit einer weiteren fachärztlichen Behandlung fest, werden wieder 100% erstattet).
- 75% für ambulante Behandlung im Ausland.
- Naturheilverfahren durch Ärzte (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
75% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführter Programme werden ohne Altersgrenzen zu 100%, ohne vorherige Behandlung oder Überweisung durch den Hausarzt zu 75% erstattet.
Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 75%
- ärztlich angeratene Impfungen
- Impfungen gemäß Empfehlung der ständigen Impfkommission.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR jährlich ab dem 6.Kalenderjahr.
Bei Zahnersatz oder Kieferorthopädie über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




