Barmenia easyflex clinic 2 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Barmenia easyflex clinic 2 NW im Überblick
Der Barmenia easyflex clinic 2 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt, der Bestandsversicherten derselben Gesellschaft gezielt höhere Leistungen im stationären Bereich bietet. Mit einem Selbstbehalt von 830 EUR jährlich, Einbettzimmer inklusive Chefarztbehandlung und 100% Erstattung für Zahnbehandlung kombiniert dieser Tarif Premium-Ausstattung im Krankenhaus mit umfassender zahnärztlicher Versorgung. Die ambulante Versorgung folgt den Regelhöchstsätzen der GOÄ (bis 2,3-fach für ärztliche Leistungen), während stationäre Behandlungen bis zu den Höchstsätzen (bis 3,5-fach) erstattet werden.
Als geschlossener Tarif profitiert der easyflex clinic 2 NW derzeit von einem stabilen Versichertenkollektiv, doch wie bei jedem älteren Neukundenstopp-Tarif können Beitragserhöhungen entstehen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Barmenia kann in vielen Fällen eine Möglichkeit sein, Prämien zu optimieren und dabei gleichwertige oder oft sogar bessere Leistungen zu bewahren. Die Altersrückstellungen werden in den meisten Fällen übernommen, auch wenn die Gesundheitsprüfung im Einzelfall erneut erforderlich sein kann.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet die Chancen eines Tarifwechsels konkret für Ihren Barmenia PKV-Tarif und zeigt auf, welche Optimierungspotenziale für Sie persönlich bestehen.
Basismerkmale
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
75% aus max. 125,-EUR Rechnungsbetrag für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 75% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn
- ein Hilfsmittel max. 2.500,-EUR kostet oder
- nach Kostenvoranschlag.
Sonst werden 50% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 250,-EUR für orthopädische Schuhe pro Kalenderjahr
- 750,-EUR für Hörhilfen
- 750,-EUR für Krankenfahrstühle.
Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin oder Arzt für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung), Frauenarzt, Kinderarzt, Augenarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt oder veranlasst wird. Der Hausarzt ist bei der ersten Inanspruchnahme namentlich zu benennen.
- 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird (stellt der Primärarzt danach die Notwendigkeit einer weiteren fachärztlichen Behandlung fest, werden wieder 100% erstattet).
- 75% für ambulante Behandlung im Ausland.
- Naturheilverfahren durch Ärzte (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 75% ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 75%
- ärztlich angeratene Impfungen
- Impfungen gemäß Empfehlung der ständigen Impfkommission.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR jährlich ab dem 6.Kalenderjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




