BBKK A 0, S 1, S 2, S 3, Z 90/60 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: BBKK A 0, S 1, S 2, S 3, Z 90/60 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif BBKK A 0, S 1, S 2, S 3, Z 90/60 AW gehört zur älteren Welt der BBKK und richtet sich an Bestandsversicherte des Hauses, die Wert auf umfassenden Schutz ohne Selbstbeteiligung legen. Mit GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische Leistungen), Einbettzimmer bei Krankenhausaufenthalten, Privatarztbehandlung (S 3, S 2, S 1), 100% Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung und bis zu 90% Zahnbehandlung sowie 60% Zahnersatz vereint dieser Tarif Premium-Leistungen in einem bewährten Konzept. Das Fehlen eines Selbstbehalts unterstreicht die volle Leistungsdeckung ohne Kostenbeteiligung.
Als geschlossener Tarif nimmt die BBKK keine neuen externen Kunden auf, doch Bestandsversicherte können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Mit schrumpfender Risikogemeinschaft und demografischer Alterung steigen die Beitragsprämien jedoch tendenziell über dem Durchschnitt. Ein Wechsel in einen offenen oder Neuwelt-Tarif mit vergleichbaren oder besseren Leistungen kann in vielen Fällen erhebliche Einsparungen bringen und die Altersrückstellungen häufig vollständig bewahren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, betreut durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, zeigt auf, welche Alternativen im Portfolio der BBKK für Ihren BBKK PKV-Tarif realistisch sind und wie Sie Ihren Versicherungsschutz optimieren können.
Basismerkmale
A 0: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A 0: Erstattet werden
- Gläser und Kontaktlinsen
- max. 100,-EUR Rechnungsbetrag für Brillengestelle.
Leistung einmal pro Kalenderjahr.
A 0: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 0: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden (Liste des Versicherers):
- 100% für Prothesen, Epithesen, Defibrillator-Westen, Heimdialysegeräte, Atem- und Herzfrequenzmonitore, Pulsoximeter, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Applikationshilfen, Stehhilfen, Sprechhilfen, Inkontinenzhilfen, Orthesen, Rollstühle, Hörhilfen, Stomaartikel, Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie, Bandagen, Bewegungsschienen, Hilfsmittel gegen Dekubitus.
A 0: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A 0: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 0: Erstattet werden gezielte Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen für Kinder bis zum 16.Lebensjahr.
Präventive ärztliche Untersuchungen (GOÄ 70 – 94) beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
S 3+S 2+S 1: Privatarztbehandlung.
S 3+S 2+S 1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S 3, S 2, S 1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 90/60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z 90/60: Erstattet werden
- 90% für Zahnbehandlung und Prophylaxe: diagnostische und chirurgische Leistungen und Anästhesie, Heil- und Kostenpläne, konservierende Leistungen (ausgenommen Kronen und Gussfüllungen), Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie: Kronen, Prothetik, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie sowie Implantate.
Z 90/60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.067,75EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Z 90/60: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.050,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




