BBKK A 0, S 2, S 3, Z 100/80 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum BBKK A 0, S 2, S 3, Z 100/80 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif BBKK A 0, S 2, S 3, Z 100/80 AW aus der alten Welt zeichnet sich durch eine vollständige Kostenabdeckung aus: Ohne Selbstbehalt (0 EUR jährlich) erhalten Versicherte ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), stationäre Behandlung im Zweibettzimmer mit Privatarzt, 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz bis 3.067,75 EUR pro Jahr, unbegrenzte Psychotherapie-Sitzungen und Sehhilfen einmal jährlich mit bis zu 100 EUR für Brillengestelle.
Als geschlossener Bestandstarif ist der BBKK A 0 nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, doch bestehende Versicherte der BBKK können mittels internem Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft älterer, geschlossener Tarife führt allerdings zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, die durch demografische Alterung und steigende medizinische Kosten zusätzlich verschärft werden. Ein Wechsel in einen modernen, offenen Tarif mit vergleichbaren oder besseren Leistungen ist in vielen Fällen eine Strategie zur Beitragsstabilisierung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet für Sie die verfügbaren Alternativen innerhalb des BBKK PKV-Tarif-Bestandes und identifiziert Wechselmöglichkeiten, die zu Einsparungen oder besserer Leistung führen können.
Basismerkmale
A 0: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A 0: Erstattet werden
- Gläser und Kontaktlinsen
- max. 100,-EUR Rechnungsbetrag für Brillengestelle.
Leistung einmal pro Kalenderjahr.
A 0: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 0: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden (Liste des Versicherers):
- 100% für Prothesen, Epithesen, Defibrillator-Westen, Heimdialysegeräte, Atem- und Herzfrequenzmonitore, Pulsoximeter, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Applikationshilfen, Stehhilfen, Sprechhilfen, Inkontinenzhilfen, Orthesen, Rollstühle, Hörhilfen, Stomaartikel, Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie, Bandagen, Bewegungsschienen, Hilfsmittel gegen Dekubitus.
A 0: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A 0: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 0: Erstattet werden gezielte Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen für Kinder bis zum 16.Lebensjahr.
Präventive ärztliche Untersuchungen (GOÄ 70 – 94) beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
S 3+S 2: Privatarztbehandlung.
S 3+S 2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S 3, S 2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 100/80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z 100/80: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe: diagnostische und chirurgische Leistungen und Anästhesie, Heil- und Kostenpläne, konservierende Leistungen (ausgenommen Kronen und Gussfüllungen), Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie: Kronen, Prothetik, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie sowie Implantate.
Z 100/80: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.067,75EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Z 100/80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.050,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.



